Rauswurf und Anzeige für AirBnB-Vermieter

Mit der Kündigung des Mietvertrags, Rückzahlungsforderungen der Stadt und Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft endete die Vermietung der Gemeindewohnung eines Salzburgers über die Onlineplattform AirBnB als Ferienwohnung.

Der Pensionist, der zusätzlich auch Mindestsicherung bezieht, hat seine Mietwohnung - unterhalten von der Gemeinnützigen Salzburger Wohnbaugesellschaft (GSWB) und zugewiesen von der Stadt Salzburg - verbotenerweise über AirBnB weitervermietet. Anrainer haben den Fall ins Rollen gebracht und Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer (SPÖ) hat reagiert und die Auszahlung der Mindestsicherung gestoppt.

Stadt will tausende Euro Mindestsicherung zurück

„Wir haben schon grob eruiert, die Rückforderung beträgt einige tausend Euro. So wie es derzeit ausschaut, das wollen wir natürlich zurück, das ist klar. Es gibt eine Anzeige bei der Abteilung 1, der Bezirksbehörde und es wird eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs geben“, sagt Hagenauer. Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) hat zudem angekündigt, die Finanzverwaltung werde die vorenthaltene Ortstaxe vom Vermieter eintreiben. Zudem sei mit der GSWB vereinbart worden, den betreffenden Mietvertrag sofort zu kündigen.

Behörden sind auf Hinweise angewiesen

Aufgrund von Datenschutzregelungen sei es für die Behörde aber schwierig, Verdachtsfälle von sich aus auszuforschen, ergänzt Hagenauer. Gerade bei Gemeindewohnungen sei es daher wichtig, dass illegale Vermietung etwa über AirBnB, der Sozialbehörde gemeldet werde. „Wir gehen dem nach, weil es nicht sein kann, dass Betrug an der Gemeinschaft gemacht wird“, sagt Hagenauer. Auch Preuner will das geschlossene Vorgehen der Stadt in diesem Fall als klares Signal sehen, „dass wir dem Missbrauch von Wohnungen nicht tatenlos zusehen werden.“ Allein in der Stadt Salzburg listet die Vermietungsplattform AirBnB hunderte Wohnungen auf - unbekannt ist allerdings, wieviele davon illegal vermietet werden.

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