Schellhorn kritisiert neues Standortgesetz

Nach Vorarlberg, Tirol und Kärnten gab es Freitag auch aus Salzburg Kritik am Entwurf zum Standortentwicklungsgesetz. Dieses würde den „massivsten Rückschritt im Umweltbereich“ bedeuten, sagt LHStv. Heinrich Schellhorn (Grüne).

Der Jurist und Politiker hat außerdem völker-, europa- und verfassungsrechtliche Bedenken an der neuen Gesetzgebung des Bundes. Unter anderem kritisiert er die Kriterien, nach denen im geplanten Gesetz ein Projekt den Sonderstatus eines sogenannten „standortrelevanten Vorhabens“ erhalten soll. „Der Naturschutz müsste beispielsweise bei der Abwägung des öffentlichen Interesses überhaupt nicht mehr einbezogen werden“, so Schellhorn.

Kritik an Automatismus

Massive Bedenken hat er auch gegen die Idee, dass jedes Infrastrukturprojekt automatisch genehmigt werden soll, wenn es nach neun Monaten keine UVP-Entscheidung der Behörde gibt: „Nicht nur, dass dieser Automatismus gegen unseren Rechtsstaat verstößt und aller Wahrscheinlichkeit nach verfassungswidrig ist. Dieser Automatismus könnte dazu führen, dass in Zukunft etwa Schnellstraßen oder Kraftwerke errichtet werden können, die in noch nie da gewesenem Ausmaß der Umwelt und der Gesundheit der Österreicher schaden“, warnt Schellhorn.

Vertragsverletzungsverfahren der EU?

In seiner Stellungnahme im Begutachtungsverfahren macht der Politiker aber vor allem juristische Bedenken geltend: „Zusammenfassend muss ich den Entwurf eines Standortentwicklungsgesetzes aufgrund völker-, europa- und verfassungsrechtlicher Bedenken ablehnen.“ Schellhorn äußert darin sogar die Befürchtung, dass die Europäische Kommission das Standortentwicklungsgesetz zum Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens machen könnte.