Prozess wegen Vergewaltigung

In Salzburg ist am Mittwoch ein Syrer vor Gericht gestanden - er soll im Oktober 2017 seine Ex-Freundin in einem Waldstück bei Kasern vergewaltigt und sie dann mit dem Umbringen bedroht haben.

Laut Anklage soll der Asylwerber aus Syrien die Frau mit einem Messer bedroht und zum Beischlaf gezwungen haben. Zwei Wochen später soll er sie mit dem Umbringen bedroht haben, falls sie ihre Anzeige nicht zurückziehe.

Der Angeklagte zeigte sich zu den Vorwürfen der Vergewaltigung und schweren Nötigung - er soll auch den Bruder der Frau gefährlich bedroht haben - nicht geständig. Es habe zwar in der neunmonatigen Beziehung mehrmals Streit aus gegenseitiger Eifersucht gegeben, auch an jenem 26. Oktober. Doch der Geschlechtsverkehr in dem Waldstück in Salzburg-Kasern sei einvernehmlich erfolgt, als Geste der Versöhnung, sagte der verheiratete, zweimal vorbestrafte Mann zur vorsitzenden Richterin Nicole Haberacker.

Freundin belastet Angeklagten schwer

Die Freundin hat den Syrer jedoch schwer belastet. Er habe ihr ein Messer vorgehalten und dieses zur Duldung des Beischlafes neben ihren Kopf fixiert, erklärte Staatsanwältin Barbara Fischer. Die Frau habe eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten. Es handle sich um eine schwere psychische Erkrankung und das sei eine schwere Körperverletzung, argumentiert die Staatsanwältin. Der Anwalt der Freundin beantragte im Falle eines Schuldspruches vom Beschuldigten 4.500 Euro „für die physischen und psychischen Schmerzen“ der Frau.

Verteidiger Johannes Koman betonte, der 22-Jährige werde sich in dem Prozess „in aller Offenheit und Ehrlichkeit“ zu den Vorwürfen äußern. Er verwies auf einen versuchten Einbruchsdiebstahl in ein Blumengeschäft im Jänner 2017 in der Stadt Salzburg, den der Beschuldigte nun eingestehe.

Prozess wird am Freitag fortgesetzt

Vor der Polizei hatte er noch seine Unschuld beteuert. „Aus Angst, ins Gefängnis zu kommen und keinen Asylbescheid zu erhalten“, begründete der Asylwerber die Falschaussage. „Ich wollte damals nur ein Düngemittel für eine Marihuana-Pflanze, ich war drogensüchtig.“ Nachdem er einen Stein gegen die Glasscheibe des Geschäfts geworfen habe, habe er aber beschlossen, doch nichts zu stehlen.

Zum Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt zeigte sich der Angeklagte geständig. Er habe sich im März 2018 in der Justizanstalt Salzburg aus Verzweiflung das Leben nehmen wollen und sich mit einer Rasierklinge in den Arm geschnitten. Die Behandlung durch einen Arzt habe er abgelehnt, deshalb habe er sich gegen das Fixieren der Justizwachebeamten gewehrt. „Ich entschuldige mich“, sagte der Syrer. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.