Terrorvorwurf: Freispruch mangels Beweisen

Mangels Beweisen ist Montag ein Marokkaner am Landesgericht freigesprochen worden. Der Vorwurf lautete Mitgliedschaft bei der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und einer anderen kriminellen Organisation. Der Mann erhielt wegen eines anderen Delikts neun Monate Haft.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. „Der Angeklagte hat auf Rechtsmittel verzichtet, die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung zum Urteil abgegeben“, erklärte ein Sprecher des Landesgerichtes Salzburg. Im Verfahren seien keine objektiven Beweisergebnisse für eine Mitgliedschaft zum IS und für ein Anwerben von Mitgliedern zu einer Terrorvereinigung hervorgegangen.

Vorgänge in Asylunterkunft

Die Asylunterkunft Bergheim (Flachgau) war laut Anklage einer der Schauplätze: Dort habe der 30 Jahre alte Marokkaner versucht, andere Flüchtlinge für den Dschihad, den „heiligen Kampf“, zu gewinnen - offenbar generell gegen alle Feinde des Islams und speziell als Kämpfer für die IS-Terrormiliz.

Im August und September 2017 war der Mann laut Anklage einen Monat lang in diese Richtung aktiv. Zuvor soll er das unter mehreren falschen Identitäten schon in anderen Ländern versucht haben. Dort fiel er Ermittlern auf, konnte aber entwischen und wurde mit einem internationalen Haftbefehl gesucht. In Bergheim wurde er schließlich festgenommen. Als er in Untersuchungshaft kam, soll er sich laut Ermittlern sehr aggressiv verhalten haben.

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