Todesfahrt Leogang: Norweger soll in Anstalt kommen

Der Norweger, der im Februar in Leogang (Pinzgau) einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hat, müsse in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Das beantragte die Salzburger Staatsanwaltschaft am Freitag.

Der 42-Jährige soll sich bei dem Crash am 20. Februar 2017 in einem akut psychotischen Zustand befunden haben. Er fühlte sich von einem Geheimdienst gesteuert. Gegen den Mann war wegen des Verdachtes des Mordes und Mordversuchs ermittelt worden. Der Norweger hatte gleich mehrere Verkehrsvorschriften missachtet.

Tödlicher Verkehrsunfall Leogang

FF Leogang

Unschuldiger Pinzgauer sofort tot

Er fuhr über die doppelte Sperrlinie auf die Gegenbahn. Sein BMW X5 war mit einer Fahrgeschwindigkeit von 145 bis 154 km/h (höchsterlaubte Geschwindigkeit war 80 km/h, Anm.) reaktionslos und ohne Ausweichmanöver, also ungebremst, in einen entgegenkommenden Pkw gekracht. Der 24-jährige Lenker des Audi A3, ein Pinzgauer, starb noch an der Unfallstelle.

Die Mitfahrer des Norwegers - seine Ehefrau und seine beiden sieben und acht Jahre alten Kinder - und auch er selbst wurden schwer verletzt. Die Frau und ein Sohn waren in Lebensgefahr.

Von U-Haft in Doppler-Klinik überstellt

Die Staatsanwaltschaft war zunächst von einem bedingten Tötungsvorsatz seitens des Beschuldigten ausgegangen. Der Mann sei extrem gefährlich gefahren, er habe durch sein Fahrverhalten den Tod des Opfers „ernstlich für möglich“ gehalten, hieß es. Der Norweger wurde Anfang März in Untersuchungshaft genommen. Ende Juni, nach Übermittlung eines neuro-psychiatrischen Vorab-Gutachtens der gerichtlich bestellten Sachverständigen Gabriele Wörgötter, wurde er in die Salzburger Christian-Doppler-Klinik überstellt, wo er medizinisch behandelt wird.

Tödlicher Verkehrsunfall Leogang

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Gutachterin sieht keine Zurechnungsfähigkeit

Nachdem nun das umfassende Gutachten von Wörgötter an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden war, in dem von einer Zurechnungsunfähigkeit des Norwegers ausgegangen wird, sah der zuständige Staatsanwalt von einer Mordanklage ab. Wäre dem aus Oslo stammenden Diplomkaufmann Zurechnungsfähigkeit attestiert worden, wäre der Tatbestand des Mordes und Mordversuches erfüllt gewesen, erläuterte die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Fischer, am Freitag vor Journalisten.

Nun kein „Angeklagter“, sondern „Betroffener“

Der 42-Jährige ist nun aus Sicht der Justiz kein Angeklagter, sondern ein „Betroffener“. Er leidet dem Gutachten zufolge an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis. Seit dem Jahr 2002 sei es dem Gutachten zufolge zu insgesamt drei akuten psychotischen Episoden gekommen, es habe auch weitgehend symptomfreie Intervalle gegeben, erklärte Fischer. In zwei Fällen - der zweite betrifft die tödliche Kollision im Pinzgau - habe sich der Norweger eigenen Angaben nach vom „Geheimdienst und von Simulatoren“ gesteuert gefühlt.

Dem gerichtlich beeideten Sachverständigen Gerhard Kronreif zufolge hätte der Norweger die Kollision leicht vermeiden können, der junge Pinzgauer hatte hingegen keine Chance mehr auszuweichen. Es habe dem Unfall-Lenker klar sein müssen, dass sein äußerst rücksichtsloses Fahrverhalten zum Tod von anderen Verkehrsteilnehmern und seinen Mitfahrern führen könnte. Der Norweger hatte laut der Staatsanwältin zuerst keine Angaben zum Unfall gemacht. Später habe er erklärt, er könne sich nicht erinnern.

Erstes Gutachten mit anderem Ergebnis

Nach Vorliegen eines ersten neuro-psychiatrischen Gutachtens des gerichtlichen Sachverständigen Ernst Griebnitz ergaben sich für die Staatsanwaltschaft vorerst keine Hinweise darauf, dass eine Zurechnungsunfähigkeit seitens des Norwegers vorlag. Einem chemisch-toxikologischen Gutachten zufolge stand er zum Unfallzeitpunkt weder unter Alkohol-, noch unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss. Griebnitz habe angeregt, man möge Wörgötter mit der Erstellung eines weiteren Gutachtens beauftragen, da er noch über keine Informationen aus Norwegen verfügt habe, so die Mediensprecherin.

Noch kein Prozesstermin

Laut Wörgötter ist der Mann im unbehandelten Zustand auch in Zukunft zu so solchen Handlungen wie im Pinzgau fähig. Der psychotische Zustand, in dem sich der 42-Jährige zum Unfallzeitpunkt befand, sei einer schweren Geisteskrankheit zuzuordnen, bei dem der Betroffene den Realitätsbezug verliert. Der Antrag auf Einweisung in einer Anstalt wurde heute dem Verteidiger des Norwegers, Kurt Jelinek, zugestellt. Über den Antrag entscheidet ein Salzburger Schwurgericht unter Vorsitz von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

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