Reform bei Privatkonkursen gefordert

Die Schuldenberatung Salzburg fordert eine Neuregelung bei Privatkonkursen. Ehemalige Selbständige könnten die Möglichkeit einer Privatinsolvenz kaum nutzen. 2015 gab es allein in Salzburg mehr als 400 solcher Fälle.

Fehlende buchhalterische Kenntnisse oder das Wegfallen des einzigen Auftraggebers bedeuten für kleine Unternehmen oft das Aus.

„Zehn Prozent von 400.000 Euro hohe Hürde“

Wegen ihrer Haftungen und Bürgschaften sind selbständig Arbeitende nach Firmenkonkursen oft hoch verschuldet, sagt Peter Niederreiter von der Schuldenberatung Salzburg: „Die haben oft 200.000 bis 400.000 Schulden. Und in einem Privatkonkurs ist derzeit in Österreich eine Mindestquote von zehn Prozent vorgeschrieben. Das ist für viele Ex-Selbständige schlicht und einfach nicht machbar.“

Mehrere Forderungen an den Gesetzgeber

Die Schuldenberatung fordert deshalb eine Reform bei Privatkonkursen. Es geht konkret um die Abschaffung der Mindestquote. Diese verhindere den Privatkonkurs und somit eine ordentliche Tilgung der Schulden. Eine weitere Forderung ist eine bessere schulische Ausbildung, was Geld, Finanzwesen und Buchhaltung betrifft.

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