Prostituierte: Land muss für Untersuchungen zahlen

Das Land Salzburg hat die Bezirkshauptmannschaften mit der Rückerstattung der Arztkosten für Prostituierte beauftragt. Diese hatten in den vergangenen drei Jahren für vorgeschriebene Kontrolluntersuchungen zu Unrecht jede Woche 35 Euro bezahlt.

Dies hat das Gesundheitsministerium kürzlich klargestellt. Nun rechnet Gesundheitsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl (ÖVP) mit bis zu einer Million Euro an Rückerstattungskosten. Seit wenigen Tagen liegt der zehnseitige Brief aus der Gesundheitsabteilung des Landes auf den Schreibtischen der Bezirkshauptmannschaften mit genauen Anweisungen, wie die Rückzahlung der zu Unrecht eingehobenen Untersuchungskosten zu handhaben ist. Inkludiert ist auch ein Musterbescheid, ebenso wie das Antragsformular für die Frauen.

Prostituierte müssen Untersuchungspass mitbringen

Wenn die Prostituierten ihr Geld zurückhaben wollen, müssen Sie ihren Untersuchungsausweis mitbringen. Die Beamten werden ausdrücklich angewiesen, möglichst nur den Sexarbeiterinnen selbst den Rückerstattungsbescheid auszuhändigen, allenfalls noch deren Anwälten, aber auch nur, wenn diese mit einer Vollmacht ausgestattet sind. Vereine und Bordellbetriebe sind von der Rückzahlung hingegen ausgeschlossen.

„Babylon“-Chef brachte den Stein ins Rollen

Der Chef des Bordells „Babylon“ auf dem Walserberg, Richard Schweiger, hatte den Stein ins Rollen gebracht, als er im Namen von 600 Frauen bei der BH Salzburg-Umgebung 200.000 Euro zurückgeforderte. Erst da wurde bekannt, dass die wöchentlichen Untersuchungen für Prostituierte nach dem Geschlechtskrankheitengesetz zum Schutz der Allgemeinheit im Öffentlichen Interesse liegt und damit auch gratis sein muss.