Osterfestspiel-Prozess: Haft für Angeklagte

Im Osterfestspiel-Prozess sind Dienstagnachmittag Michael Dewitte, der Ex-Geschäftsführer des Festivals, und der ehemalige technische Direktor Klaus Kretschmer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden - wegen Betrugs und Untreue.

Drei Jahre und zehn Monate unbedingte Haft für Dewitte wegen Untreue, drei Jahre und zwei Monate unbedingte Haft für Kretschmer wegen schweren Betrugs und Beihilfe zur Untreue - so lautete das Urteil, das am Dienstagnachmittag im Salzburger Landesgericht verkündet wurde. Lediglich vom Anklagepunkt, der die Provisionen aus einer Zuwendung der Vidyaev-Stiftung betraf, wurden die beiden Angeklagten freigesprochen, Kretschmer zudem zur Anklage in Sachen Arbeitsstunden-Zeitaufzeichnungen.

Großer Saal des Landesgerichts Salzburg

ORF

Mit mehrjährigen Haftstrafen endete am Dienstag der Osterfestspiel-Strafprozess

Dewitte habe sich Provisionen ohne Berechtigung selbst ausgezahlt, begründete das Gericht die Entscheidung - Motive dafür seien seine finanziell schwierige Lage und ein langgehegter Wunsch nach Gehaltserhöhung gewesen. Bei Kretschmer entschied das Gericht, dass dieser überhöhte Rechnungen kassiert habe - ohne entsprechende Gegenleistungen erbracht zu haben.

Zu 1,25 Mio. Euro Schadenersatz verurteilt

Die beiden müssen nach dem Urteil gemeinsam innerhalb von 14 Tagen einen Kostenersatz von 839.620 Euro an die Osterfestspiele leisten. Dewitte muss darüber hinaus noch zusätzlich 423.554 Euro zahlen, die ebenfalls binnen 14 Tagen fällig werden. Die Verteidiger der beiden Angeklagten nahmen drei Tage Bedenkzeit, um zu überlegen, ob sie das Urteil annehmen oder Berufung anmelden. Sollten sie in Berufung gehen, wird es wohl noch Monate dauern, bis ein endgültiges und rechtskräftiges Urteil gesprochen ist.

Lautstarkes Plädoyer zum Prozessschluss

Am Vormittag hatte es im Prozessfinale noch ein Duell der rhetorischen Fähigkeiten gegeben: Staatsanwalt gegen die Verteidiger von Kretschmer und Dewitte. Während der Staatsanwalt viele Details der Anklage nannte, Dewitte als einen „unredlichen Geschäftsführer“ der Osterfestspiele und Kretschmer als einen „Mann der absurd überhöhten Rechnungen“ bezeichnete, zündete Kretschmers Verteidiger, Leopold Hirsch, ein rhetorisches Feuerwerk.

Kretschmers Verteidiger argumentierte emotional, sprach lautstark und gestikulierte. Damit versuchte er, die Richter von der Unschuld von Kretschmer zu überzeugen - vergeblich, wie das Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richterin Daniela Meniuk-Prossinger zeigte.

Dewitte leugnete Vorwürfe, Kretschmer teilgeständig

Leicht machte es sich das Gericht vier Jahre nach dem Auffliegen des Osterfestspiel-Skandals jedenfalls nicht: mehr als 30 Verhandlungstage, Dutzende Zeugen, Kretschmer wurde aus dem Krankenhaus zwangsvorgeführt - inklusive mehrerer Gutachten zu seinem Gesundheitszustand. Das Ergebnis war ein Teilgeständnis des ehemaligen technischen Direktors der Festpiele.

Dewitte hingegen war stets anwesend, leugnete aber die Vorwürfe. Die Anklage nannte einen Gesamtschaden von zwei Millionen Euro, den Kretschmer und Dewitte verursacht haben sollen - mit überhöhten Rechnungen, Scheinrechnungen, Honoraren, Provisionen, Reisekosten. Das alles war laut Staatsanwaltschaft ungerechtfertigt und wurde teils über Banken in Steueroasen abgewickelt.

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Mittäter schon früher zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein Mittäter aus Deutschland wurde bereits Ende November verurteilt, kam aber mit einer Bewährungsstrafe von 24 Monaten davon: Es war dabei um Scheinwerfer im Wert von 300.000 Euro gegangen. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.

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