Prozess um Osterfestspiele: Vergleich

Im Zivilprozess zwischen Brigitte K., Ex-Buchhalterin der Osterfestpiele, und Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) gibt es nun ein für viele überraschendes Ergebnis. Burgstaller zieht ihre Beschuldigungen gegen die Frau zurück.

Landeshauptfrau Gabi Burgstaller

APA/Barbara Gindl

Laut Büro der Landeshauptfrau müssen weder das Land Salzburg noch die SPÖ für die Prozesskosten aufkommen. Burgstaller werde selbst bezahlen

Die Reihe der zahlreichen Prozesse im Zusammenhang mit dem Skandal um die Salzburger Osterfestspiele ist damit um ein Verfahren kleiner.

LH Burgstaller zog ihre öffentlichen Äußerungen nun bei Gericht zurück, wonach die Buchhalterin Mitschuld an den Malversationen gehabt hätte.

Die Politikerin muss weiters die Verfahrenskosten übernehmen, damit die gegnerische Seite dem Vergleich zustimmt. Burgstaller kündigt an, sie werde die Prozesskosten aus eigener Tasche bezahlen. Aus Anwaltskreisen ist von rund 50.000 Euro die Rede.

Vorgeschichte

In zwei Interviews soll Burgstaller gesagt haben, dass die ehemalige Buchhalterin Brigitte K. „an kriminellen Akten bei den Salzburger Osterfestspielen beteiligt gewesen sei, zentrale Figur des Ganzen gewesen sei sowie das ihr entgegen gebrachte Vertrauen missbraucht habe“. K. klagte daraufhin die Landeshauptfrau auf Unterlassung und Widerruf.

Burgstaller macht nun Rückzieher

Die Bemessungsgrundlage der Kreditschädigung bezifferte Herbert Hübel, Rechtsanwalt von Brigitte K., mit 34.620 Euro.

Schon in der ersten Verhandlungsrunde am 27. Juni des Vorjahres hatte sich Richter Walter Dalus um einen außergerichtlichen Vergleich bemüht. Er warf dabei den Ball der beklagten Landeshauptfrau zu und wies darauf hin, dass das Strafverfahren gegen die Buchalterin und Steuerberaterin Brigitte K. als Kontrollorgan von der Staatsanwaltschaft Salzburg bereits eingestellt wurde.

Man könne den Streit durch einen Widerruf oder eine Unterlassungserklärung beilegen, sagte der Richter. Doch die Fronten blieben damals verhärtet.

Burgstaller „unterlässt und widerruft“

Nun lenkte Burgstaller ein: „Ich, Gabriele Burgstaller, unterlasse und widerrufe hiermit meine unwahren Behauptungen, wonach Frau Brigitte K. an kriminellen Akten bei den Salzburger Osterfestspielen beteiligt gewesen sei, zentrale Figur bei dem Ganzen gewesen sei sowie das ihr entgegen gebrachte Vertrauen missbraucht habe“, heißt es im Vergleich, welcher der APA vorliegt.

Die Landeshauptfrau wird die Kosten des Verfahrens übernehmen. Mit dem Vergleich sind alle wechselseitigen Ansprüche bereinigt.

LH: „Gerichtliche Nebenfront bereinigt“

Das zwischenzeitlich bekanntgewordene Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen, wonach das Verfahren gegen Brigitte K. im Osterfestspiel-Strafprozess eingestellt worden war, sei zur Kenntnis genommen worden. Mit dem nun erfolgten Vergleich im Zivilprozess sei eine gerichtliche „Nebenfront“ bereinigt worden, damit könne das Hauptaugenmerk der Gerichte auf die umfassende Aufklärung der Osterfestspiel-Malversationen gelegt werden, hieß es dazu aus dem Büro der Landeshauptfrau.

Anwalt der Klägerin: „Kein Vergleich“

„Das ist kein Vergleich, auch wenn es formal so drüber steht. Die Landeshauptfrau hat das Klagsbegehren vollinhaltlich anerkannt und übernimmt die Verfahrenskosten. Die Ehre der Frau K. ist wiederhergestellt“, wertet Anwalt Hübel den Ausgang des Verfahrens naturgemäß anders.