Wie sicher sind Daten von Patienten?

Die Speicherung persönlicher Daten in der „Elektronischen Gesundheitsakte“ (ELGA) sei nur mit O.K. von Patienten möglich. Das sagte Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) bei einem Besuch in Salzburg. Kritiker befürchten Missbrauch.

E-Card vor Computer

APA/Georg Hochmuth

Lesegerät für E-Card

Die Ärztekammer lehnt die vom Ministerium geplante ELGA als Angriff auf die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte der Staatsbürger ab.

Datenschützer warnen vor Missbrauch solcher Daten, dem nun Tür und Tor geöffnet werde. Der rote Gesundheitsminister Stöger will ELGA aber in wenigen Wochen dem Ministerrat zum Beschluss vorlegen. Dagegen regt sich Widerstand.

Befürworter sehen viele Vorteile

Sinn der „Elektronischen Gesundheitsakte“ sei es, dass ein Arzt auf alle Befunde und Verschreibungen aller bisherigen Behandlungen des jeweiligen Patienten zugreifen kann, sagen Verteidiger des neuen Systems. Das habe den Vorteil, dass Patienten schneller geholfen werden könne, wenn die ganze Krankengeschichte bekannt ist. Weiterer Vorteil sei, dass viel Geld gespart werden könne. Denn viele Untersuchungen würden bisher doppelt oder dreifach gemacht, heißt es, weil die verschiedenen Ärzte nichts voneinander wissen.

Vernetzung geplant

Dennoch bleibt bei vielen Patienten und Bürgern ein mulmiges Gefühl, wenn sie an ihre höchst privaten Gesundheitsdaten denken, die nun vernetzt werden könnten. Wird künftig alles auch auf der grünen Gesundheitskarte gespeichert?

Minister: „E-Card ist nur der Schlüssel“

Gesundheitsminister Alois Stöger sieht darin kein Problem: „Es wird auf die E-Card nichts draufgespeichert. Sie ist nur der Schlüssel, dass die Vernetzung hergestellt wird. Und diese wird dem anfragenden Arzt nur 28 Tage zur Verfügung stehen. Und in dieser Zeit sollte man wieder gesund sein.“

Und „ELGA“ sei alles andere als eine Gesundheitsdatenbank, versichert der Politiker: „Es ist keine zentrale Speicherung vorgesehen. Sie ist auch nicht gestattet. Der Patient entscheidet, wem die Daten gegeben werden. Übers Internet ist für jeden einsehbar, welche Institutionen auf die Daten zugegriffen haben.“

Wer Widerstand leistet, muss es aktiv tun

Wer seine Gesundheitsdaten nicht speichern lassen will, der muss allerdings selbst aktiv werden und bei einer eigens eingerichteten „Widerspruchsstelle“ seinen Widerspruch einlegen.