380-kV-Streit: Neues Gutachten für Gemeinden

Koppl und Eugendorf (Flachgau) präsentieren im 380-kV-Rechtsstreit ein Privatgutachten, um ein Erdkabel statt der geplanten Freileitung zu erzielen. Die zu rodende Fläche sei um das Vierfache größer als die, die vom Land eingereicht worden sei.

Die Starkstromleitung wird von Elixhausen (Flachgau) bis nach Kaprun (Pinzgau) führen. Die Gemeinden Koppl und Eugendorf fordern eine Erdkabel-Verlegung statt der geplanten Freileitung. Die 380-kV-Trasse soll auch durch die beiden Ortschaften führen. Wegen eines Entscheides des Europäischen Gerichtshofes könnte die Forderung nach einem Erdkabel auch juristisches Gehör finden.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

TV-Bericht aus „Salzburg heute“ über die jüngste Entwicklung in der Debatte um die wild umstrittene „Stromautobahn“

EuGh: Trasse fordert Rodung der Bäume

Trotz bestehender Umweltverträglichkeitsprüfung für die geplante 380-kV-Leitung ist die juristische Lage seit August 2018 neu zu bewerten. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass es sich bei einem Trassenaufhieb betroffener Böden um die Rodung von Bäumen handelt, um eine neue Nutzung von Waldboden als Hilfsmittel für die Übertragung elektrischer Energie. Diese Neudefinition und die Fehleinschätzung des Ausmaßes der Rodung soll die rechtliche Lage laut Sachverständiger Niclas Raschauer zu Gunsten der Gemeinden erheblich verbessern. „Im bisherigen 380-kV-Verfahren hat die Salzburger Landesregierung die Auffassung vertreten, dass lediglich 188 Hektar an Rodungen beurteilungserheblich sind. Daraus folgt jetzt durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass nicht nur 188 Hektar sondern 600 Hektar zusätzlich zu prüfen sind“, sagte Sachverständiger Raschauer.

Privatgutachten: 600 Hektar mehr zu roden

Die Gemeinden fordern daher das Bundesverwaltungsgericht auf, das Ermittlungsverfahren zu ergänzen. Der Rechtsanwalt, der Koppl und Eugendorf vertritt, kritisiert Falschangaben in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Demnach hätte das Land eine zu rodende Fläche von 200 Hektar angegeben.

Nach der gesetzlichen Neudefinition wären bei der Starkstromleitung aber insgesamt rund 800 Hektar zu roden. Der Rechtsanwalt zweifelt daran, dass bei einer Gesamt-Rodungsfläche von 800 Hektar, bzw. bei zusätzlichen 600 Hektar, die gerodet werden müssen, überhaupt ein Genehmigungsverfahren nach dem Forstgesetz besteht. „Wir hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren wieder eröffnet und die erforderlichen Beweise neu aufnimmt. Es ist ein ganz wesentlicher Unterschied, ob man von einer Rodung von 188 Hektar oder von 800 Hektar ausgeht.“

380 kV-Starkstromleitung

ORF

Die Freileitung soll von Elixhausen bis Kaprun führen

Anfang September wurde das Privatgutachten eingereicht. Derzeit warten die Gemeinden Koppl und Gemeinden auf eine Reaktion des Bundesverwaltungsgerichts.

Links: