Heizkostenzuschuss kann beantragt werden
An Personen, deren monatliches Nettoeinkommen unter 864 Euro liegt, werden 150 Euro ausbezahlt. Für Ehepaare im gemeinsamen Haushalt beträgt diese Einkommensgrenze 1.296 Euro pro Monat. Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort bis 31. Mai 2018 entweder online oder bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde beantragt werden.