Geldstrafe gegen Ex-Gerichtsbediensteten

Ein ehemaliger leitender Gerichtsbediensteter ist bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen „falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt“ (§ 311 StGB) zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt worden.

Der Pensionist soll im Mai 2017 als Vorsitzender einer Schiedskommission ohne seine vier Beisitzer ein Urteil gefällt haben.

Nicht rechtskräftig

Das Urteil des Schöffensenates unter dem Vorsitz von Richterin Martina Pfarrkirchner ist deshalb noch nicht rechtskräftig, weil weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung eine Erklärung dazu abgegeben haben. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte den Mann wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Der Beschuldigte bekannte sich bei seiner gestrigen gerichtlichen Einvernahme zu diesem Vorwurf nicht schuldig.

Gegen Vertragskündigung gewehrt

Die Schiedskommission war mit einem Konflikt zwischen einem Zahnarzt und der Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) befasst. Der Arzt setzte sich gegen die Vertragskündigung durch die Gebietskrankenkasse zur Wehr. Die Kommission, die entscheiden sollte, ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht, setzte sich aus je zwei Vertretern der Zahnärztekammer und Gebietskrankenkasse sowie dem nun beschuldigten Vorsitzenden zusammen.

Gebietskrankenkasse geschädigt

Laut Anklage habe der Vorsitzende ohne die anderen Kommissionsmitglieder einen Bescheid erlassen und damit seine Befugnisse missbraucht. In dem Bescheid sei die Kündigung des Arztes als unwirksam erklärt worden. Der Angeklagte habe die Gebietskrankenkasse in ihren Rechten geschädigt, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.