Haftstrafe nach tödlichem Verkehrsunfall

Ein 31-Jähriger ist Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten und zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden.

Der Flachgauer überholte am 17. September 2017 in Henndorf am Wallersee (Flachgau) ein Wohnmobil trotz doppelter Sperrlinie und krachte frontal in ein entgegenkommendes Auto.

Vierköpfige Familie verletzt

Die 63-jährige Lenkerin des Wagens, eine im Bezirk Vöcklabruck (Oberösterreich) wohnhafte Türkin, kam bei der Kollision auf der B1 ums Leben. Laut Polizei war die Frau nicht angegurtet. In dem Pkw des Flachgauers saßen außer dem beschuldigten Lenker noch seine Frau und zwei Kinder. Die vierköpfige Familie wurde bei dem Unfall leicht verletzt.

Der Schuldspruch erfolgte wegen grob fahrlässiger Tötung und wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Das Urteil ist laut dem Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger, nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab.