NS-Wiederbetätigung: Autokratzer verurteilt

Beim Landesgericht ist Mittwoch ein junger Tennengauer wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, schwerer Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen worden. Ein Jahr Haft bedingt, lautet das Urteil.

Der 19-jährige Beschuldigte war geständig. Das Schwurgericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren. Der Spruch ist rechtskräftig.

Zwei Täter, 20 Kratzereien

Verhandelt wurden Straftaten, die Hallein-Neualm (Tennengau) im vergangenen Oktober begangen wurden. Dabei ritzten mutmaßlich zwei Täter verschiedene Nazi-Symbole in den Lack von insgesamt 20 Autos. Die Ermittlungen gegen einen zweiten Tenngauer laufen noch. Der nun verurteilte Mann sei wegen nationalsozialistischer Äußerungen bereits vor den Kratzereien amtsbekannt gewesen, sagen Ermittler.

In Motorhaube geritztes Hakenkreuz

Polizei Salzburg

Kratzerei des Täters

Besuch der KZ-Gedenkstätte angeordnet

„Für die Dauer der Probezeit wurde die Bewährungshilfe angeordnet und dem Verurteilten die Weisung erteilt, einen pädagogisch geleiteten Rundgang durch die Gedenkstätte des ehemaligen NS-Konzentrationslagers Mauthausen bei Linz zu absolvieren“, sagt Peter Egger, Sprecher des Landesgerichtes Salzburg. Der Strafrahmen reichte von sechs Monaten bis zu 15 Jahren Haft.

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