Überfall auf Wettbüro war fingiert

Im Prozess um einen fingierten Überfall auf ein Wettbüro in Salzburg im Oktober 2017 ist der angeklagte Afghane nicht wegen Raubes, sondern wegen Diebstahls zu neun Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden - davon drei Monate unbedingt.

Der Schöffensenat glaubte den Angaben des 23-Jährigen, wonach der überfallene 19-jährige Mitarbeiter des Wettbüros in den Coup eingeweiht war. Beim Verhandlungsbeginn am 5. April 2018 hatte sich auch herausgestellt, dass es sich bei dem - bis dahin unbekannten - Mittäter um einen Türken handelte, der wegen eines anderen Deliktes im Gefängnis sitzt. Der Türke war zudem ein Schulfreund des Wettbüro-Mitarbeiters. Die beiden wurden von dem 23-jährigen Angeklagten belastet. Die Beweisergebnisse im Prozess haben die Angaben des Afghanen untermauert.

„Vorschlag, die Beute zu teilen“

Der Angeklagte schilderte, dass der 19-jährige Serbe dem Mittäter am Telefon den Überfall vorgeschlagen und gemeint habe, die geplante Beute von 5.000 Euro werde durch drei geteilt. „Wir sind in das Wettlokal gegangen, das Geld lag auf dem Tisch“, sagte der geständige Angeklagte am ersten Prozesstag zur vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz.

Auf einem Video einer Überwachungskamera ist zu erkennen, dass die Eingangstüre des Lokals nicht versperrt war. Der Mitarbeiter zählte die Tageslosung von 2.900 Euro und legte das Geld offen auf den Tisch. Die zwei Täter, die zur Tarnung Halloween-Masken trugen, schnappten sich die Scheine und flüchteten. Einer der beiden hatte den Mitarbeiter zuvor mit einem Messer bedroht.

19-Jähriger bestreitet Vortäuschung

Der Mitarbeiter des Wettbüros bestritt im Prozess, dass der Überfall nur vorgetäuscht war. Er habe seinen Schulfreund nicht erkannt, meinte er. Ermittlungen ergaben, dass der 19-Jährige den Türken dreimal im März in der Justizanstalt Salzburg besucht hatte und auch ein Mal nach der ersten Hauptverhandlung.

Die Staatsanwaltschaft beantragte am Donnerstag ein Strafverfahren gegen den 19-Jährigen und den Türken wegen Beteiligung am Diebstahl, falscher Beweisaussage und Verleumdung. Der verurteilte Asylwerber aus Afghanistan gab als Motiv Geldnot an. Der Mann hat den unbedingten Strafanteil von drei Monaten bereits in der U-Haft abgesessen und wurde heute enthaftet. Er wurde auch noch wegen Körperverletzung und Drogenhandels verurteilt.