Debatte um geplantes Infrastrukturgesetz

Mit einem „Standortentwicklungsgesetz“ will die Bundesregierung künftig Bau- bzw. Großprojekte beschleunigen. In Salzburg begrüßen Wirtschaft und Industrie die Pläne. Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener sieht sie kritisch.

Strommasten der 380 kV Leitung im Flachgau

ORF

Die seit Jahren umstrittene und heiß diskutierte „Stromautobahn“ durch Salzburg wäre ein Projekt, das künftig davon berührt würde

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) will mit dem geplanten Gesetz die Verfahrensdauer für Infrastrukturprojekte beschleunigen. Künftig soll es möglich sein, dass die Republik ein „besonderes Interesse“ an einzelnen Projekten kundtut und bestätigt.

Turbo über Verordnungen geplant

Welche Projekte in Frage kommen, hängt laut Befürwortern dieser gesetztlichen Neuerungen vom Investitionsvolumen, den Arbeitsplätzen oder davon ab, ob es zu einer Stärkung der Region kommt. Ist ein Interesse der Republik gegeben, dann soll die Ministerin eine Verordnung erlassen können, um Verfahrensprozesse zu beschleunigen.

„Gitzentunnel, Lokalbahnverlängerung“

In Salzburg wäre beispielsweise die 380 kV-Leitung ein solches Projekt. Aber auch andere Vorhaben könnten davon profitieren sagt Peter Unterkofler, Chef der Salzburger Industriellenvereinigung: „Wir stehen davor, dass wir in Salzburg große Projekte umsetzen. Zum Beispiel den Gitzentunnel oder die Verlängerung der Lokalbahn bis zum Mirabellplatz. Jetzt gilt es, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, dass diese Verfahren nicht so lang dauern werden.“

Umweltanwalt sieht Entwicklung kritisch

Dass die Pläne der Ministerin zur Beschleunigung der Verfahren führen, bezweifelt Salzburgs Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener. Es sei nun auch geplant, einen „Standortanwalt“ einzuführen, der die Interessen von Unternehmern in allfälligen Verfahren vertritt, so Wiener: „Das ist möglicherweise eine politische Unterstützung. Oder die kostenlose Unterstützung durch einen Anwalt. Erleichterung oder Verbesserung im Verfahren sehe ich dadurch keine.“

Zur weiteren Verfahrensbeschleunigung plant die Bundesregierung künftig noch Änderungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und beim Verfahrensrecht.