Antragsfrist für WM Public Viewing endet

Gastronomen und Veranstalter, die während der Fußball WM in Rußland ab Juni ein „Public Viewing“ veranstalten wollen, müssen dafür eine Lizenz beantragen. Die Antragsfrist endet in zwei Wochen.

Die Grillparty mit Freunden und dem WM-Spiel am TV-Schirm im Hintergrund, der große Saal im Dorfwirtshaus mit Beamer und Beschallung, das Event im Park mit Gastronomie und Rahmenprogramm. Die Möglichkeiten WM-Spiele außerhalb des eigenen Wohnzimmers zu erleben ist vielfältig und entsprechend vielfältig sind auch die Regelungen dafür. Unter gewissen Umständen müssen Gastronomen und Veranstalter eine Lizenz beantragen.

Wer muss eine Lizenz beantragen?

Erste Frage: ist die Veranstaltung kommerziell oder nicht? Werden Speisen oder Getränke ausgeschenkt, wird Eintrittsgeld verlangt oder gibt es Sponsoren, dann ist eine Lizenz notwendig, die muss beim ORF beantragt werden und die kostet auch.

Explizit ausgenommen sind Bars und Gasthäuser. Vorausgesetzt, es wird kein Eintritt verlangt. Ebenfalls ausgenommen sind kleine öffentliche Veranstaltungen bis 100 Personen. Allerdings gilt hier ebenfalls: kein Eintritt und vor allem keine Sponsoren. Darunter fallen zum Beispiel alle privaten Grillparties mit aufgestelltem Fernseher.

Lizenz gilt nur für Live-Spiel

Gezeigt werden darf übrigens nur das Live Signal. Ein Spiel aufzeichnen und zeitversetzt oder mehrmals zeigen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Eventuelle Lizenz-Fragen beantwortet ORF unter der emailaddresse: publicviewing@orf.at <publicviewing@orf.at>. Lizenzen müssen bis spätestens 9.Mai beantragt werden.