Verhüllungsverbot: Noch keine Strafe

Wegen des im Oktober 2017 eingeführten Verhüllungsverbots hat es im Bundesland Salzburg noch keine Strafe gegeben. Denn in einem halben Jahr wurden in Salzburg gerade einmal zwei Fälle angezeigt.

Die beiden Anzeigen in Salzburg wurden im Februar und März erstattet: Eine wurde ergebnislos eingestellt, bei der anderen ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Seit Einführung des Verhüllungsverbots mit 1. Oktober gab es auch österreichweit lediglich 50 Anzeigen. Gerichtet ist das Verbot vor allem gegen die Vollverschleierung des Gesichts durch eine Burka: „Die Zahl von 50 bundesweit in einem halben Jahr zeigt doch, dass das Gesetz auch respektiert wird - sowohl von der inländischen Bevölkerung als auch von den Gästen, die nach Österreich kommen“, Das sagt Alexander Marakovits, Pressesprecher im Innenministerium.

Flughafen Verhüllungsverbot Bilanz

ORF / Laufer

Merkkarten erleichtern Beamten und Betroffenen die Kontrolle

Auch im Sommer nicht viele Anzeigen erwartet

Dass sich dieser Trend mit der Sommer-Tourismussaison noch groß ändern wird, „glauben wir nicht“, betonte der Ministeriumssprecher. „Es hat hier umfassende Informationsmaßnahmen - auch von anderen Stellen und anderen Ministerien - gegeben. Daher gehen wir doch davon aus, dass es auch in den Sommermonaten keine Probleme geben wird.“ Im Sommer ist ja gerade der Pinzgau rund um Zell am See ein beliebtes Ziel für arabische Urlauber. Wer gegen das Verhüllungsverbot verstößt, muss mit einer Geldstrafe bis 150 Euro rechnen.

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