Straßwalchen: „Illegale Werbesäule muss weg“

Die umstrittene 17-Meter-Werbesäule eines Supermarkts in Straßwalchen (Flachgau) sei illegal und müsse weg, hat jetzt das Verwaltungsgericht des Landes entschieden. Die Gemeinde hatte geklagt, der Konzern zeigt wenig Verständnis.

Der Disconter hat die Werbesäule vor einem Jahr aufgestellt. Die Säule ist damals von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung auch genehmigt worden. Allerdings hat die Gemeinde bemängelt, die wahren Dimensionen der Werbefläche seien im ersten Bauplan nicht klar erkennbar gewesen - Hier war zunächst von 17.000 Millimetern Höhe die Rede.

Werbesäule Straßwalchen

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Die Gemeinde will die 17 Meter hohe, vier Meter breite Säule aber keinesfalls akzeptieren und hat geklagt. Jetzt hat das Landesverwaltungsgericht entschieden, der „Werbeturm“ verstößt gegen das Salzburger Ortsbildschutzgesetz, es sei nicht ordnungsgemäß angesucht worden, der Turm müsse daher weg.

Bürgermeister über Gerichtsentscheid erleichtert

„Es ist eine ehrliche Entscheidung getroffen worden in Richtung Ortsbildschutz. Deshalb bin ich froh, dass wir den Entscheid bekommen und Recht behalten haben“, kommentiert Bürgermeister Friedrich Kreil (ÖVP) die Entscheidung.

Werbesäule Straßwalchen

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Die Diskontkette beharrt auf ihrem Standpunkt, um den Werbeturm sei sehr wohl ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde angesucht worden und zeigt in einer schriftlichen Stellungnahme wenig Verständnis für das Urteil: „Da die umgesetzten Firmenbeschilderungen und Werbemaßnahmen im bau- und gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren abgesprochen wurden und die Ausführung der jeweiligen rechtskräftigen Bescheide entspricht, sind wir vom Urteilsspruch des Landesverwaltungsgerichtshofs überrascht.“

„Ortsbildschutz hätte informiert werden müssen“

Laut Verwaltungsgericht wurde von der Handelskette auch nicht ordnungsgemäß angesucht - Weil der Werbeturm kein überdachter Bau ist sondern als private Reklame dient, hätte der Bürgermeister als Ortsbildschützer informiert werden müssen. Das sei nicht geschehen, sagt Bürgermeister Kreil.

Werbesäule Straßwalchen

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„Die Beurteilung der Zulässigkeit des Werbeturms nach dem Ortsbildschutzgesetz erfolgte im Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde“, kontert der Handelskonzern. Das Unternehmen muss nun entscheiden, ob es Einspruch gegen die aktuelle Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts einlegt. Andernfalls wird das Urteil am Donnerstag rechtskräftig, dann müsste die Werbesäule binnen zwei Monaten entfernt werden.

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Straßwalchen gewinnt vor Gericht

Der umstrittene Werbeturm von Straßwalchen ist illegal und muss weg. Das hat nun das Landesverwaltungsgericht entschieden.

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