Auf Feuerwehrfrau losgegangen: Fünf Jahre Haft

Ein 24-Jähriger, der im Vorjahr in Bischofshofen (Pongau) auf eine Feuerwehrfrau losgegangen war, ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Der tatsachengeständige Salzburger soll die 43-jährige Einheimische durch Schläge und Tritte im Gesicht schwer verletzt haben. Bei der Tat vor rund einem Jahr soll der Beschuldigte rund 1,2 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Die brutale Attacke ereignete sich der Anklage zufolge nach einer Feuerwehrfeier, bei der das spätere Opfer zur Feuerwehrfrau angelobt worden war.

Angeklagter konnte kein Motiv nennen

Der Verdächtige konnte kurz nach der Tat in Bischofshofen (Pongau) ausgeforscht werden. Er legte vor den Beamten ein Geständnis ab. Der Pongauer konnte aber wie beim heutigen Prozess kein Motiv nennen, warum er die Frau rund 600 Meter vom Auffindungsort entfernt bei einer Hauseinfahrt zu Boden gerissen hatte. Danach hatte er ihr noch Faustschläge und Fußtritte mit seinen Sicherheitsschuhen verpasst, die an der Schuhspitze mit einer Stahlkappe versehen waren.

Ein Taxifahrer fand die Frau, die auf dem Weg nach Hause war, mitten auf einer Fahrbahn liegend. Sie hatte Blutergüsse im Gesicht und am Hinterkopf, ihre Jacke und Bluse waren zerrissen. Der Taxler alarmierte die Polizei. Die Verletzte wurde ins Krankenhaus Schwarzach gebracht.

Salzburger viermal vorbestraft

Der Strafrahmen reichte in diesem Fall von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft. Das Urteil von Richter Albrecht Mandl am Landesgericht Salzburg ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung gab keine Erklärung ab. Die Staatsanwaltschaft meldete Strafberufung und Beschwerde gegen das Absehen vom Widerruf einer noch offenen Bewährungsstrafe an, wie Gerichtssprecher Peter Egger erläuterte.

Der viermal vorbestrafte Angeklagte - drei Vorstrafen sind einschlägig - hat bisher noch keine Gefängnisstrafe erhalten. Er wurde zuletzt am 27. Mai 2014 wegen schwerer Körperverletzung zu zwölf Monaten bedingt verurteilt.