Bombendrohung bei Helene Fischer: Urteil

Zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit wurde Montag ein Mann aus Kuchl (Tennengau) verurteilt, der vor einem Helene-Fischer-Konzert in Schladming mit einer Bombe gedroht haben soll. Die Staatsanwaltschaft will eine höhere Strafe.

Die Bombendrohung hatte bei der Eröffnung der Special Olympics in Schladming (Steiermark) im vergangenen März für einen großen Einsatz gesorgt. Das Motiv dafür sei eine psychische Ausnahmesituation gewesen, sagte der Kuchler am Montag beim Prozess am Salzburger Landesgericht. Das schlechte Besuchsrecht für seine Tochter, die bei der geschiedenen Frau in Schladming lebt, Probleme mit der Schwiegermutter und einer anderen Frau – all das habe ihn bei der Polizei in Schladming anrufen lassen, sagte der 33-Jährige: „Ein Blackout, eine Ausnahmesituation, ein gedankenloser Anruf.“

„Sinnlose Aktion, die man sehr bereut“

Er habe nichts gegen Helene Fischer, nichts gegen die Besucher ihres Konzerts, nichts gegen Schladming oder die Special Olympics, betont auch Verteidiger Franz Essl: „Es gibt kein Motiv und keinen Hintergrund. Es war eine sinnlose Aktion, die man dann sehr bereut. Er war damals in einer psychischen Ausnahmesituation.“

Eröffnung der Special Olympics

APA/Barbara Gindl

Tribünen und Stadion in Schladming hat die Polizei nach der Bombendrohung mit Spezialkräften zweimal abgesucht

Beim Schladminger Bürgermeister und Special-Olympics-Verantwortlichen hat er sich entschuldigt, er sei in Psychotherapie, ergänzte der Kuchler. Er werde bei den nächsten Special Olympics gratis als Masseur arbeiten.

Nicht rechtskräftig: Beschwerde der Anklage

Dass der Mann nun mit gemeinnütziger Arbeit und ohne Verurteilung davonkommt, das ist eine Möglichkeit, die das Gericht bei Unbescholtenen oder geringen Delikten wählen kann. Der Staatsanwaltschaft ist das aber zu milde. Sie hat Beschwerde erhoben. Damit ist das Urteil bzw. die Diversion nicht rechtskräftig. Helene Fischer persönlich und die Besucher sind von der Bombendrohung im vergangenen März in Schladming übrigens nicht informiert worden.

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Urteil nach Bombendrohung

Eine Bombendrohung beim Helene-Fischer-Konzert zur Special-Olympics-Eröffnung in Schladming hat am Montag vor Gericht geendet.

Stadion wurde mehrmals abgesucht

Tribünen und Stadion wurden zweimal abgesucht, die Personenkontrollen intensiviert, die Polizei informierte sogar über den Kurznachrichtendienst Twitter. Nachdem nichts gefunden werden konnte, entschied der steirische Landespolizeidirektor, die Eröffnungsshow nicht abzusagen - mehr dazu in: Bombendrohung vor Special Olympics-Eröffnung (steiermark.orf.at; 19.3.2017).