Überfall auf Wettlokal: Haftstrafen abgemildert

Beim Prozess wegen eines Raubüberfalls im Jänner 2017 auf ein Wettbüro in Salzburg wurden die ursprünglichen Strafen gegen einen Bosnier und einen Österreicher von fünf bzw. zwei Jahren Haft abgemildert.

Ein zur Tatzeit 20-jähriger Bosnier bekam Dienstag nun vom Gericht vier Jahre und vier Monate, ein 18-jähriger Österreicher ein Jahr und zehn Monate Haft aufgebrummt.

Bei dem Überfall wurde ein Schuss aus einer Schreckschusspistole gegen die Decke des Wettlokals abgegeben, ein weiterer Schuss aus größerer Entfernung in Richtung einer 40-jährigen Angestellten, die in der Folge des Überfalls eine posttraumatische Belastungsstörung erlitt. Die Täter erbeuteten 8.000 Euro.

Überfallene Frau schwer traumatisiert

Das Urteil des Erstgerichts wegen schweren Raubes gegen die beiden tatsachengeständigen jungen Männer vom 15. Mai wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen eines Rechtsfehlers aufgehoben. Deshalb hieß es zurück an den Start.

Der neu zusammengesetzte Schöffensenat am Landesgericht Salzburg unter dem Vorsitz von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski folgte im Wesentlichen der Argumentation der Nichtigkeitsbeschwerde eines Angeklagten sowie dem Erkenntnis des OGH, wonach mit diesen zwei Schüssen aus der Schreckschusspistole nicht unmittelbar physische Gewalt gegen das Opfer angewandt worden sei, sondern es sich um projektillose „Warnschüsse“ in die Luft und daher um eine Drohung gehandelt habe. Dadurch hat sich auch die Strafdrohung verringert. Das Dienstag verhängte Urteil wegen schweren Raubes ist noch nicht rechtskräftig.

Opfer muss weiter betreut werden

Das Opfer kämpft laut seinem Rechtsanwalt seit dem Überfall noch immer mit psychischen Problemen. Es habe sich bis heute nicht erholt und müsse weiterhin psychologisch betreut werden, hieß es am Dienstag bei dem Prozess.

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