13-fach Vorbestrafter wegen Mordes vor Gericht

Einem 13-fach vorbestraften Salzburger wird ab Donnerstag der Prozess wegen Mordes gemacht. Er soll im vergangenen Sommer einen Bekannten erwürgt haben. Der Verdächtige hat die Vorwürfe am ersten Prozesstag bestritten.

Im vergangenen Sommer bemerkten Nachbarn Verwesungsgeruch bei einer Wohnung in Salzburg-Taxham. Bei der Durchsuchung der betroffenen Wohnung fand die Polizei die Leiche eines 64-jährigen Mieters. Nachbarn meldeten den Ermittlern, dass ein junger Mann in den vergangenen Monaten in der Wohnung ein- und ausgegangen war.

Der Salzburger soll einen Schlüssel zur Wohnung besessen haben. Sie hätten mitbekommen, dass der 64-Jährige und sein Bekannter regelmäßig in der Wohnung getrunken und gestritten hätten.

Angeklagter taucht nach Leichenfund wieder auf

Weil der Angeklagte nach dem Leichenfund wieder im Wohnhaus auftauchte, alarmierten die Nachbarn erneut die Polizei. Die Ermittler nahmen den 34-jährigen Verdächtigen fest und bemerkten, dass dieser seit einem Freigang aus dem Gefängnis als abgängig gemeldet war. Der 34-Jährige war bereits wegen mehrerer Gewaltdelikte verurteilt.

Eskalierte ein Trinkgelage der beiden Männer?

Laut Anklage soll der 34-Jährige den 64-Jährigen bei einem Trinkgelage erwürgt haben. Rund eine Woche lang lag die Leiche des Mieters in dessen Wohnung. Am Donnerstag betonte der 34-Jährige, er habe die Leiche nur zufällig entdeckt, aber nicht bei der Polizei gemeldet, weil er ein Häftling auf der Flucht war. Der Salzburger sagte aus, dass nicht nur er, sondern viele Leute aus dem Alkoholiker-Milieu in der Wohnung des getöteten Sozialhilfeempfängers ein- und ausgegangen seien.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Keine Zeugen, Entscheidung nach Indizien

ORF-Redakteur Jörg Eisenberger hat den Prozess für diesen TV-Bericht beobachtet.

Der 34-Jährige gab an, dass er mehrere Wochen vor Entdeckung der Leiche das letzte Mal in der Wohnung gewesen sei. Dann habe er eines Tages den Toten im Bett gefunden, aber nicht der Polizei gemeldet. Weil er ein gesuchter Häftling gewesen sei, der von einem Freigang nicht ins Gefängnis zurückgekommen war. Grund sei gewesen, dass er beim Arbeiten in einer Firma beim Rauchen erwischt worden sei. Dann hätte er seinen Arbeitsplatz verloren und somit auch die Freigänger-Erlaubnis.

DNA-Treffer in der Wohnung

Obwohl die Ermittler mehrere DNA-Spuren des Verdächtigen in der Wohnung des Getöteten fanden, sei er kein Mörder, sagt der Beschuldigte.

Ein anderes Bild zeichnet der Staatsanwalt. Er sagte beim Prozessauftakt am Donnerstag, dass viele der 13 Vorstrafen des Angeklagten sein brutales Wesen zeigen würden. Der Sozialhilfeempfänger sei Opfer „furchtbarer und massiver Gewalt“ geworden. Der Täter habe den Mann bewusst töten wollen. Und niemand komme in Frage, außer der Angeklagte.

Zeugen des Mordes gibt es nicht. Die Geschworenen müssen nach Indizien entscheiden. Das Urteil soll Freitag gesprochen werden. Bei einem Schuldspruch könnte der 34-Jährige eine lebenslange Haftstrafe bekommen.