Ex-Trainer: Zwei Jahre Haft wegen Missbrauchs

30 Jahre nach dem mutmaßlichen Kindesmissbrauch ist am Mittwoch ein früherer Lehrer und Langlauftrainer wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll sich mehrmals an seinen drei Nichten vergangen haben.

Der 77-Jährige wurde am Mittwoch zu zwei Jahren Haft, davon vier Monate tatsächlich hinter Gittern, verurteilt. Die Opfer waren damals, vor 30 Jahren, zwischen acht und 13 Jahre alt. Beim Spielen im Garten, in einem Auto oder in der Sauna soll der Salzburger seine Nichten missbraucht haben, indem er sie im Intimbereich berührt haben soll.

Prozess: Onkel zeigt sich voll geständig

Der mittlerweile 77-Jährige gab die Übergriffe beim Prozess am Mittwoch zu. Kontakt zu seinen Nichten hat er heute nicht mehr. Der Angeklagte betonte am Mittwoch, er schäme sich für die Taten und habe sämtliche finanzielle Ansprüche der Opfer beglichen. Zudem befindet sich der 77-Jährige seit einem Jahr in Psychotherapie.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Staatsanwalt war es zu milde, dem Verurteilten zu streng. Auch wenn die mutmaßlichen Übergriffe lange zurückliegen, verjährt seien sie nicht, heißt es bei der Staatsanwaltschaft. In den Jahren 1988 bis 1994 soll der Lehrer und Langlauftrainer seine Nichten missbraucht haben. Grundsätzlich richtet sich die Verjährungszeit nach der Strafdrohung. Leichte Körperverletzung zum Beispiel verjährt nach drei Jahren, schwere Körperverletzung nach fünf, Mord nie.

Kindesmissbrauch verjährt erst spät

Bei Sexualdelikten gegen Minderjährige gibt es eigene Regelungen. Im konkreten Fall geht es um Mädchen im Alter zwischen acht und 13 Jahren. Hier beginnt die Verjährungsfrist erst dann, wenn die mutmaßlichen Opfer das 28. Lebensjahr vollendet haben. Sie beträgt dann fünf Jahre.

Das soll Opfern genug Zeit geben, die Geschehnisse aufzuarbeiten und sich anderen anzuvertrauen. Die mutmaßlichen Taten des Trainers gegen zwei seiner Nichten wären - einzeln betrachtet - verjährt, sagte dazu Gerichtssprecher Peter Egger.

Übergriffe gegen alle drei Opfer

Weil der Angeklagte aber laut Staatsanwaltschaft dem dritten Opfer mit derselben Handlungsweise eine Traumatisierung zugefügt haben soll, beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre. Damit würden alle mutmaßlichen Übergriffe als nicht verjährt betrachtet.