Spar-Chef muss doch nicht Strafe zahlen

Spar-Chef Gerhard Drexel muss nun doch keine Strafe wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz zahlen. Der Verwaltungsgerichtshof hat ein entsprechendes Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts jetzt aufgehoben.

Dieses hatte den Vorstandsvorsitzenden des Spar-Konzerns Ende 2016 zu einer Zahlung von knapp 53.000 Euro verurteilt. Der Vorwurf hatte damals gelautet, es gebe keine ausreichenden Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden im Unternehmen. Bemängelt wurde, dass bei der Dokumentation mittels Stechuhr zwar die gestempelte Arbeitszeit hervorging, jedoch eine kürzere Gesamtarbeitszeit ausgewiesen wurde.

Die Supermarktkette entgegnete, dass die Mitarbeiter nicht „Gleiten“ dürften, sondern sich bei ihren tatsächlichen Arbeitszeiten „möglichst zeitnah an die im Dienstplan vorgegeben Anfangs- und Endzeiten bzw. an die dort vorgegebenen Pausenzeiten“ halten sollten.

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