Spar-Chef muss doch nicht Strafe zahlen
Dieses hatte den Vorstandsvorsitzenden des Spar-Konzerns Ende 2016 zu einer Zahlung von knapp 53.000 Euro verurteilt. Der Vorwurf hatte damals gelautet, es gebe keine ausreichenden Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden im Unternehmen. Bemängelt wurde, dass bei der Dokumentation mittels Stechuhr zwar die gestempelte Arbeitszeit hervorging, jedoch eine kürzere Gesamtarbeitszeit ausgewiesen wurde.
Die Supermarktkette entgegnete, dass die Mitarbeiter nicht „Gleiten“ dürften, sondern sich bei ihren tatsächlichen Arbeitszeiten „möglichst zeitnah an die im Dienstplan vorgegeben Anfangs- und Endzeiten bzw. an die dort vorgegebenen Pausenzeiten“ halten sollten.
Link:
- Arbeitszeit-Software: Spar-Chef verurteilt (salzburg.ORF.at; 21.12.2016)