Mädchen missbraucht: Fünf Jahre Haft

Am Salzburger Landesgericht ist am Freitag ein 54-Jähriger wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll sich an einer unmündigen Freundin seiner Tochter vergangen haben.

Laut Staatsanwalt war das Opfer zu Beginn der sexuellen Übergriffe elf Jahre alt. Er warf dem Mann auch Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und das Vergehen des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen vor. Der heute 54-jährige Pensionist habe die Taten in zahlreichen Angriffen von Februar 2001 bis Februar 2004 begangen. Er soll dem Mädchen von 2004 bis 2008 auch wiederholt körperliche und seelische Qualen zugefügt haben, indem er es gefesselt und mit einer Peitsche geschlagen habe.

Mann: Mädchen mit Peitsche „ein bisschen“ berührt

Der Beschuldigte gestand zu Prozessbeginn am 11. Oktober ein intimes Verhältnis zu dem Mädchen ab dessen 15. Lebensjahr ein. Der 54-Jährige schilderte, er habe während des Sexualverkehrs auch Schlaufen verwendet, die das Mädchen selbst lösen habe können. Weiters habe er es mit der Peitsche nur „ein bisschen“ berührt, geschlagen habe er es jedenfalls nicht. Das Mädchen sei mit diesen Handlungen auch einverstanden gewesen, beteuerte der Angeklagte.

Den Angaben des Salzburgers zufolge habe es die Mutter des Mädchens erlaubt, dass die damals Elfjährige in seiner Wohnung übernachtet. Er lebte ohne Partnerin mit seinen drei Kindern in der Wohnung. Die Schülerin habe ihre Aufgaben bei ihm gemacht und mit einer seiner Töchter gespielt. Erst als sie ein eigenes Zimmer bekommen und eine Lehre begonnen habe, sei er eine Beziehung mit ihr eingegangen, sagte der Angeklagte.

Urteil des Schöffensenats noch nicht rechtskräftig

Der Schöffensenat sah das anders und verurteilte den Mann zu fünf Jahren unbedingter Haft. Der Pensionist muss dem Opfer zudem 5.000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Nach dem Urteilsspruch gaben die Prozessparteien keine Erklärung ab. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

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