Missbrauch: Sieben Jahre Haft für „Leihopa“

Am Mittwoch ist ein 72-Jähriger am Salzburger Landesgericht wegen Kindesmissbrauchs zu sieben Jahren und drei Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der „Leihopa“ soll eine Elfjährige im Intimbereich betastet haben.

Der Salzburger soll sich während eines Urlaubs im Sommer 2014 in Kroatien einer Familie als „Leihopa“ angeboten und beim Aufpassen ein elfjähriges Mädchen im Intimbereich berührt haben. Zu den sexuellen Übergriffen soll es laut Anklage im August 2014 in Rovinj gekommen sein - beim Schwimmen im Meer und in einem Whirlpool. Der Mann habe das Mädchen an der Brust und an den Genitalien betastet, lautete der Vorwurf.

Familie auf FKK-Campingplatz kennengelernt

Der Beschuldigte hatte die betroffene Familie schon vor ein paar Jahren auf dem FKK-Campingplatz kennengelernt. Der bisher unbescholtene Salzburger bestritt die Anschuldigungen vehement. Er habe mit dem Mädchen, das auf einer Luftmatratze lag, nur im Wasser fangen gespielt. Er habe die Elfjährige dabei nie bewusst an den Geschlechtsteilen berührt. Auch in dem Whirlpool habe er keine sexuellen Handlungen gesetzt, betonte der Pensionist.

Einem Gerichtsgutachten zufolge erlitt das Opfer in Folge der Taten eine Bulimie (eine Ess-Brechsucht, Anm.), das sei als schwere Körperverletzung zu werten. Der Prozess in dem Fall hatte bereits im Oktober 2016 begonnen. Der Strafrahmen für sexuellen Missbrauch von Minderjährigen sieht fünf bis fünfzehn Jahren Haft vor.

Verteidiger in Berufung - Urteil nicht rechtskräftig

Der Verteidiger des Salzburgers meldete Berufung wegen Nichtigkeit und Höhe der Strafe an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil des Schöffensenates noch nicht rechtskräftig.

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