Land Salzburg kürzt Mindestsicherung nicht

Kurz vor Ende der Legislaturperiode legt die schwarz-grüne Landesregierung noch eine Novelle der Mindestsicherung vor. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern werde es keine Kürzungen, dafür aber schärfere Sanktionen geben.

Die Novelle soll die neuen Integrationsgesetze des Bundes umsetzen, sagt Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) im APA-Gespräch. Die Änderung bringe dabei Verbesserungen bei der Integration anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt. „Junge Asylberechtigte, die nach dem 18. Lebensjahr eine Lehre oder Ausbildung begonnen haben, können diese nun fortsetzen wenn sie als Flüchtlinge anerkannt werden“, sagt Schellhorn.

Bisher war das ja mit dem Verlust der Mindestsicherung verbunden und Betroffene brachen die Ausbildung ab, weil sie sich einen Job suchen mussten. „Wir sind der Überzeugung, dass das mit einer abgeschlossenen Fachausbildung viel besser geht“, so Schellhorn.

Schellhorn rechnet nicht mit Sozialtourismus

Sozialtourismus nach Salzburg befürchtet Schellhorn nicht: „Die aktuellen Zahlen sind stabil, wir verzeichnen im Bundesland keine Steigerung, was die Zahl der Bezieher der Mindestsicherung betrifft.“ Dass das Salzburger Modell durch ein von der neuen ÖVP-FPÖ-Regierung geplantes Grundsatzgesetz bald hinfällig sein könnte, glaubt Schellhorn nicht: „Ich gehe davon aus, dass ein entsprechender Entwurf wegen des Deckels und der einseitigen Schlechterbehandlung anerkannter Flüchtlinge verfassungs- und EU-rechtswidrig ist“, sagt Schellhorn.

Lob und Kritik von Salzburger Armutskonferenz

Lob und Kritik für den Gesetzesentwurf kam vom Sprecher der Salzburger Armutskonferenz, Robert Buggler: „Salzburg verzichtet erfreulicherweise auf die großen Kürzungen wie eine Deckelung auf 1.500 Euro oder eingeschränkte Leistungen für Asylberechtigte.“ Problematisch seien hingegen geplante Verschärfungen bei den Sanktionen. Sperren vom AMS sollen etwa 1:1 in die Mindestsicherung übernommen werden. „Jemand der etwa sein Arbeitslosengeld aufgrund eines versäumten Kontrolltermins verliert, wird automatisch und in voller Höhe auch bei der Mindestsicherung gesperrt“, sagt Buggler.

Laut Schellhorn werde mit der Novelle des Landesgesetzes nur umgesetzt, was im Vollzug bereits der Fall war. Die geplante Gesetzesänderung soll am Mittwoch im Landtag beschlossen werden und ab 1. Jänner 2018 in Kraft treten.

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