Junge Räuber: Unbedingte und teilbedingte Haft

Mit strengen Strafen reagiert die Justiz auf einen Raub an der Universität Salzburg. Zwei Teenager müssen jeweils drei Jahre ins Gefängnis, einer bekam zwei Jahre Haft – zum Teil auf Bewährung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die drei Burschen wurden bei dem Prozess im Landesgericht Salzburg wegen schweren Raubes verurteilt – nicht rechtskräftig. Sie sollen am 18. September auf der Dachterrasse der Universität in Salzburg-Freisaal einen 21-Jährigen mit einer Schreckschusspistole bedroht, an der Schulter schwer verletzt und ihm 95 Euro Bargeld sowie zehn Gramm Cannabis geraubt haben. Das offenbar obdachlose Opfer soll aus dem Drogenmilieu stammen.

Rumäne, Staatenloser, Bosnier

Die angeklagten Jugendlichen, die alle in Salzburg wohnen, zeigten sich vor dem Jugendschöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Ureutz geständig. Zwei 16-jährige Angeklagte - der eine stammt aus Rumänien, der andere ist staatenlos - erhielten drei Jahre unbedingte Haft.

Schon Vorstrafen

Die beiden wurden erst am 24. August beim Landesgericht Salzburg wegen Einbruchsdiebstählen zu bedingten Haftstrafen von vier und fünf Monaten verurteilt. Der dritte Beschuldigte ist ein bisher unbescholtener Bosnier. Er wurde laut Gerichtssprecher Peter Egger zu zwei Jahren teilbedingter Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt.