Steuerhinterziehung: Hausbetreuer freigesprochen
Laut Anklage ging es bei dem Verfahren um mutmaßlich hinterzogene Abgaben in Höhe von rund 786.000 Euro. Der Ex-Geschäftsführer und die beiden ehemaligen leitenden Angestellten, die wegen Beitragstäterschaft angeklagt waren, hatten bei dem Verfahren ihre Unschuld beteuert.
Freispruch nicht rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft nannte die Jahre 2004 bis 2012 als Tatzeitraum, in dem vorsätzlich Arbeitsstunden von Mitarbeitern über fiktives Kilometergeld und über dubiose Werkverträge abgerechnet worden seien. Zudem sollen die Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitern nicht richtig angegeben worden sein. Dadurch seien rund 670.000 Euro Lohnsteuer und rund 120.000 Euro Sozialabgaben dem Fiskus vorenthalten worden.
Finanz macht Nichtigkeitsbeschwerde
Das Urteil des Schöffensenates unter Vorsitz von Richter Philipp Grosser ist nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecher Peter Egger erläuterte. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, und der Vertreter des Finanzamtes kündigte eine Nichtigkeitsbeschwerde an.
Einer der Akteure vorbestraft
Der Ex-Chef der Hausbetreuungsfirma ist schon wegen anderer Vorwürfe vor Gericht gestanden. Er wurde am 1. Juli 2014 bei einem Prozess in Salzburg wegen betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und wegen organisierter Schwarzarbeit rechtskräftig verurteilt. Der Angeklagte gab damals ein Geständnis ab. Er erhielt eine bedingte Haftstrafe von neun Monaten. Die Salzburger Gebietskrankenkasse bezifferte ihre Ansprüche mit rund 700.000 Euro.