Halloween: Jugendgruppe im Visier der Polizei
Nach der Selbstanzeige eines 13-Jährigen, der mit seinem Vater zur Polizei kam, wird weiter ermittelt. Es soll noch einen deutlich größeren Kreis von Verdächtigen geben.
Häuser mit Eiern beworfen, Reifen aufgeschlitzt
Der Schüler gab in der Polizeiinspektion Gnigl zu Protokoll, in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2017 im Salzburger Stadtteil Aigen mit weiteren 20 bis 40 - teils gleichaltrigen - Mädchen und Burschen mehrere Häuser mit Eiern beworfen zu haben, an einem LKW den hinteren rechten Reifen mit einem Messer aufgestochen und zwei Straßenlaternen mit einer Softgun beschädigt zu haben. Die Polizei untersucht nun die angegebenen Tatorte.
Auch Jüngere zivilrechtlich belangbar
Für die Jugendlichen kann der Übermut zu Halloween schwere rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Nina Laubichler von der Salzburger Polizei sagt, niemand komme davon: „Jugendliche unter 14 können zwar nicht strafrechtlich belangt werden. Geschädigte können jedoch zivilrechtlich ihre Schäden einklagen oder eine Wiedergutmachung fordern. Das kann zum Beispiel die Reinigung einer Hausfassade sein. Zudem werden die Fälle behördlich an die Jugendwohlfahrt gemeldet.“
Die Ergebnisse der Ermittlungen werden auch an die Staatsanwaltschaft geschickt. Die Polizei geht davon aus, dass neben 13-Jährigen, der sich selbst gestellt hat, noch ältere Jugendliche in der Gruppe waren. Wer älter ist als 14, der oder die wäre vor dem Gesetz schon strafmündig.
Link:
- Halloween-Clown setzte Papiercontainer in Brand (salzburg.ORF.at; 1.11.2017)