EU-Datenschutzverordnung verunsichert Betriebe

Mit Mai 2018 gilt auch für Salzburgs Betriebe eine EU-weite Datenschutz-Grundverordnung. Es drohen strenge Strafen für die illegale Weitergabe von Daten und deren Missbrauch. Bei Ämtern, Behörden und Privatunternehmen ist die Unruhe groß.

Ab dem 25. Mai 2019 sollen die Regeln für Datenschutz in allen EU-Ländern gleich sein. Im Falle eines Datenmissbrauchs sollen dabei die höheren Strafdrohungen vor allem auch die großen amerikanischen Internet-Konzerne wie Google oder Amazon treffen.

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EU-Datenschutzverordnung verunsichert Betriebe
Mit Mai 2018 drohen Unternehmen strenge Strafen für die illegale Weitergabe von Daten und deren Missbrauch.

Strafausmaß richtet sich nach Unternehmens-Umsatz

Die Strafen bei Datenmissbrauch oder der illegalen Weitergabe von Daten richten sich künftig nach dem Umsatz eines Unternehmens. Die Strafhöhen können deshalb auch zehn oder 20 Millionen Euro erreichen. Salzburger Betriebe müssen für die neue Grundverordnung den Umgang mit sensiblen Kundendaten genauer regeln.

Firmen müssen alle Daten über Bürger herausgeben

Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern brauchen künftig einen eigenen Datenschutzbeauftragten. Ab Mai 2018 kann von jedem beantragt werden, dass Firmen alle Daten herausgeben müssen, die sie über Bürger gespeichert haben. Diese Umstellung ist derzeit die größte Hürde für heimische Unternehmen. Sie müssen ihre Computerprogramme auf die neue Datenschutzverordnung vorbereiten. Damit es in einem halben Jahr nicht zu Rechtsfällen kommt, versuchen Anwälte diese Marktnische bereits zu nutzen. Sie bieten Beratungen für die EU-weite Datenschutzregelung an. Auch die Wirtschaftskammer hält Informationsveranstaltungen für Firmen ab.