Verhüllungsverbot: Kein Problem zu Halloween

Das seit Oktober geltende Verhüllungsverbot sei zu Halloween kein Problem, heißt es von der Salzburger Polizei. Halloween gelte als Brauchtumsveranstaltung, ähnlich wie Fasching.

Das Gesetz, das Gesichtsverschleierungen seit einem Monat verbietet, gilt bei Verkleidungen Halloween-Tag nicht. Das stellte die Salzburger Polizei klar. Halloween werde ebenso wie Fasching und Krampusläufe vom Verschleierungsverbot ausgenommen, sagte Polizeisprecherin Nina Laubichler: „Es schließt die Brauchtumspflege, die Tradition aus - und dazu zählt auch Halloween in Österreich. Man kann sich ohne Probleme verkleiden.“

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Verhüllungsverbot: Kein Problem zu Halloween
Das Verhüllungsverbot sei laut Polizei zu Halloween kein Problem. Halloween gelte als Brauchtumsveranstaltung.

Halloween-Streiche nicht übertreiben

Generell warnte die Salzburger Polizei aber Jugendliche und deren Eltern davor, bei etwaigen Halloween-Streichen zu übertreiben. Vor allem in den Städten seien immer mehr Kinder und Jugendliche in der Nacht auf den 1. November mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ unterwegs. Vermeintliche Lausbubenstreiche wie Hausfassaden oder Autos mit Eiern zu bewerfen, mit Farbe zu beschmieren, Schweizerkracher in Briefkästen zu werfen oder Blumenbeete zu zerstören. Das alles sei kein Halloween-Brauchtum, sondern ganz klar Sachbeschädigung. Dafür drohen Strafen von bis zu einem halben Jahr, in schweren Fällen auch bis zu zwei Jahren Gefängnis.

Der Siegeszug des Gruselfestes

ORF

Die Polizei warnt davor, Halloween Streiche zu übertreiben

Klärende Gespräche auch für Kinder unter 14

Selbst wenn Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig seien, könnten die Opfer vermeintlicher Streiche den entstandenen Sachschaden einklagen und eine Wiedergutmachung verlangen, machte die Polizei auch die Eltern aufmerksam. In jedem Fall werde das Jugendamt benachrichtigt. Eltern sollten daher dringend, noch vor Halloween mit ihren Kindern klärende Gespräche führen, empfiehlt der Polizeisprecher.

Seekirchen: Nur bei Bekannten läuten

Die Stadtgemeinde Seekirchen (Flachgau) geht bei der Halloween-Warnung noch einen Schritt weiter. In der aktuellen Gemeindezeitung werden Kinder und Jugendliche angehalten, nur an den Türen von Familienangehörigen und Verwandten um Süßigkeiten zu fragen. Mit der Begründung, viele Bewohner würden sich von den klingelnden und bettelnden Halloween-Gruppen gestört fühlen.

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