AK erstreitet Unfallrente für Beinamputierten

Die Arbeiterkammer hat für einen Salzburger, dem nach einem Arbeitsunfall der Unterschenkel amputiert wurde, jetzt eine Unfallrente erstritten. Er hatte schwere Verbrennungen, sie wegen einer Nervenerkrankung aber zu spät bemerkt.

Der 60-Jährige hatte als Parkplatz-Kassier gearbeitet und im Winter bei extremer Kälte eine kleine Elektroheizung unter dem Schreibtisch in seiner Kabine benutzt. Wegen einer Diabetes-Erkrankung und dem damit verbundenen Absterben von Nervenzellen hatte er aber kein Schmerzgefühl in den Beinen und bemerkte zunächst nicht, dass die Heizung ihm schwere Verbrennungen zufügte.

Salzburger verlor ein Bein und seine Arbeit

Ärzte mussten schließlich einen Unterschenkel des Mannes amputieren. Der Salzburger verlor auch wegen seines langen Krankenstandes den Job und konnte mit dem Arbeitslosengeld nur Wohnung und Essen bezahlen. Eine Unfallrente hat die Versicherung zunächst abgelehnt, schildert Sarah Baier von der Arbeiterkammer.

Gericht entschied für Beinamputierten

„Er kam zu uns in die Beratung und hat uns den negativen Bescheid der AUVA vorgelegt. Dort wurde ein Arbeitsunfall abgelehtn. Wir sind doch zu dem Ergebnis gekommen, dass man versuchen sollte dagegen zu klagen, weil die Verbrennung Auslöser der Beinamputation war“, sagt Baier. Mit der Unfallrente ist die wirtschaftliche Existenz des Salzburgers gesichert.

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