Kleine Tierschutzinitiativen befürchten das Aus

Durch das seit Mai gültige neue Tierschutzgesetz befürchten viele kleine private Tierschutzinitiativen das Aus. Denn sie dürfen Tiere per Internet nur mehr dann vermitteln, wenn sie eine Extrabewilligung bekommen.

Mit dem neuen Tierschutzgesetz will die Bundesregierung vor allem den illegalen Welpenhandel via Internet unterbinden. Deshalb dürfen Privatpersonen Haustiere generell nicht mehr über Webseiten oder soziale Medien vermitteln, sondern müssen dafür eine Bewilligung beantragen und nachweisen, dass sie für die Tiere einen artgerechten Raum haben.

Inserat von Hundevermittlung im Internet

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Die Vermittlungen von Tieren per Internet ist für Privatpersonen ohne Genehmigung durch das neue Gesetz verboten

Situation „im Moment wirklich dramatisch“

Doch mit dieser Bestimmung bekommen auch viele private Tierschutzinitiativen wie die „Tierhilfe mit Herz“ von Elke Hietl aus Oberndorf bei Salzburg (Flachgau) Probleme. Sie baute den Verein vor zehn Jahren auf und betreibt auch ein kleines Tierheim an der österreichisch-slowakischen Grenze bei Nove Mesto. Nun denkt Hietl an die Schließung dieses Tierheims mit aktuell 75 Hunden, das durch Spenden finanziert wird: „Aktueller Stand ist: Wir können keine Hunde mehr holen aus unserem Tierheim in der Slowakei, weil wir eben keine Hunde mehr vermitteln können“, sagt sie. „Es ist im Moment wirklich sehr dramatisch, was das Ganze anbelangt. Die Konsequenz ist, dass die Tötungsstationen immer voller werden.“

Eine der Abnehmerinnen von Hietls Hunden ist Ärztin Yvonne Ebner aus Elsbethen (Flachgau). Ihre drei Vierbeiner Suki, Eni und Kali stammen aus diesem Heim in Nove Mesto. Und sie hat das Gefühl, dass hier sehr korrekt gearbeitet wurde: „Ich habe sowohl als Fixplatz wie auch als Pflegestelle immer sehr gute Erfahrungen gemacht mit privaten Tierschutzorganisationen, weil von den Vereinen aus der verantwortungsvoll mit den Tieren umgegangen wurde“, sagt Ebner. „Es hat vorab eine Kontrolle stattgefunden, ob ich die Anforderungen an die Hundehaltung erfülle.“

Frau mit zwei Hunden an der Leine

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Mit privaten Tiervermittlungen haben viele aber gute Erfahrungen gemacht - etwa die Elsbethenerin Yvonne Ebner

Tierschützer: Bewilligungen noch nicht vergeben

Einige Hunde sind zwar derzeit noch auf der Homepage von „Tierhilfe mit Herz“ zu finden, aber nicht mehr viele. Damit dürfte auch bald Schluss sein. Denn durch das neue Gesetz ist es Privatpersonen und Tierschutzvereinen ohne geeignete Räumlichkeit verboten, Haustiere öffentlich - etwa im Internet - anzubieten. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Kleinnagetiere, Kaninchen, Ziervögel und Zierfische. Nach wie vor inserieren dürfen Züchter, Zoofachgeschäfte und Menschen, die landwirtschaftliche Nutztiere anbieten.

Um dennoch im Internet anbieten zu können, müssen Private und Tierschutzvereine bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten um eine Extra-Bewilligung ansuchen. Doch diese Bewilligungen würden aktuell - noch - nicht vergeben, weil die Kriterien offenbar nicht geklärt und zum Teil unerfüllbar seien, so die Tierschützer.

Frust: „Wir sind jetzt die Bösen“

Die Existenz der ‚Katzenfreunde Salzburg‘ sei deshalb ebenfalls in Gefahr, die Initiatorin Marion Wagner will aufhören: „Wir fühlen uns verletzt, weil wir keine Unterstützung vom Gesetzgeber bekommen. Seit Jahren fordern wir eine ordentliche Kastrationspflicht - es wird nichts dergleichen gemacht. Und wir sind jetzt auf einmal die Bösen. Uns muss man kontrollieren und bewilligen - unglaublich.“

Denn wer Tiere unerlaubt öffentlich anbietet, riskiert eine Geldstrafe bis zu 3.800 Euro. Mehrere Vereine seien bereits angezeigt worden, sagen die Tierschützer. Mehr als 100 private kleine Initiativen in ganz Österreich schlossen sich deshalb zusammen, um gemeinsam doch noch etwas erreichen zu können.

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Neues Gesetz: Tierschutzvereine vor Aus

Durch die Bestimmungen im neuen Tierschutzgesetz drohe vielen privaten Tierschutzinitiativen das Aus, warnen Vertreter.

Ministerium: Bemüht, eine Lösung zu finden

Vom zuständigen Gesundheitsministerium hieß es auf ORF-Anfrage, dass man bemüht sei, eine Lösung zu finden und an einer Verordnung zum neuen Gesetz arbeite. Zudem gebe es eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2018, bis die neuen Bestimmungen wirklich greifen.

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