Tödlicher Crash: Lenker nicht zurechnungsfähig

Der norwegische Autofahrer, der im Februar bei Leogang (Pinzgau) einen Unfall mit einem Toten verursacht hat, soll nicht zurechnungsfähig sein. Das zeige ein Gutachten zu seinem Geisteszustand, sagt sein Verteidiger.

Der 42-jährige Norweger war im Februar mit Tempo 140 in Leogang auf der falschen Straßenseite gerast. Dadurch verursachte er einen Frontalunfall, bei dem ein 24-jähriger Pinzgauer Autolenker getötet wurde. Die Frau und die beiden Kinder des Norwegers, die im Auto waren, wurden bei dem Crash schwer verletzt.

Entgegen erster Vermutungen hatte der Mann damals keinen Alkohol, Drogen oder Medikamente im Blut. Stattdessen sei er nicht schuldfähig gewesen. Das zeige das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Vorgutachten zu seinem Geisteszustand, so Verteidiger Kurt Jelinek. „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit war ein psychotischer Zustand tatwirksam“, heißt es in der Expertise der Psychiaterin Gabriele Wörgötter.

Tödlicher Verkehrsunfall Leogang

FF Leogang

Bei dem Crash im Februar war der 42-Jährige nicht schuldfähig, besagt jetzt ein Vorgutachten

Norweger „war zur Tatzeit psychotisch“

„Das Gutachten besagt, dass mein Mandant zur Tatzeit psychotisch war“, sagt Anwalt Jelinek. „Das heißt: Er ist jetzt nicht mehr in Untersuchungshaft, sondern er ist endlich in einem Krankenhaus, um die notwendige medizinische Behandlung zu erhalten.“

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Neues Gutachten

ORF-Redakteur Jörg Eisenberger über den aktuellen in diesem Ermittlungs- bzw. Strafverfahren.

Für den Verteidiger ist es jetzt „wahrscheinlicher“, dass der 42-Jährige wegen des tödlichen Unfalls nicht angeklagt wird, sondern dass die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf „Einweisung in ein Krankenhaus“ stellen wird. Bisher saß der 42-Jährige in Untersuchungshaft in der Justizanstalt in Puch-Urstein (Tennengau) - jetzt wurde er in die Salzburger Christian-Doppler-Klinik überstellt. Gegen ihn war wegen Mordverdachts ermittelt worden.

Staatsanwaltschaft legt sich noch nicht fest

Die Staatsanwaltschaft wartet jetzt noch das umfassende Gutachten der Psychiaterin ab: „Wir werden es prüfen und unsere Schlüsse daraus ziehen“, sagte Mediensprecher Robert Holzleitner. Die Untersuchungshaft sei jetzt auf eine vorläufige Anhaltung umgestellt worden.

Nach dem Vorab-Gutachten sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war, sagte der Staatsanwalt. Ob seine Behörde tatsächlich eine Unterbringung in einer Anstalt beantragen wird und damit keine Anklage erhoben wird, ließ er aber offen.

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