Jagdaufseher: Wieder Chance auf Waffenpass

Jagdaufseher in Salzburg haben ab sofort wieder eine Chance auf einen Waffenpass, also auf das Recht, eine Faustfeuerwaffe zu führen. Auslöser ist ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes.

Einem niederösterreichischen Jagdaufseher war ein Waffenpass zunächst verweigert worden - die Höchstrichter haben diesen Bescheid aber aufgehoben. Damit könnte auch rund 200 Jagdaufsehern in Salzburg der Weg zu Pistolen und Revolvern wieder offen stehen.

Drei Jahre dauerte der Rechtsstreit mit dem Jagdaufseher in Hollabrunn in Niederösterreich. Die Bezirkshauptmannschaft hatte dem Mann zuvor den Waffenpass verweigert. Jetzt haben ihm die Höchstrichter Recht gegeben und erlauben ihm, bei der Jagd eine Faustfeuerwaffe zu tragen.

Landesjägermeister begrüßt Entscheidung

Er brauche die Waffe etwa bei der Wildschweinjagd, zur eigenen Sicherheit bei der Nachsuche im Dickicht wo man ein Gewehr nicht verwenden kann, hatte der Jagdaufseher argumentiert. Die Salzburger Jägerschaft begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, sagt dazu Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof.

80 Prozent der gut 1.000 Jagdschutzorgane in Salzburg seien aber bereits Waffenpass-Besitzer, die Sperre habe somit nur 200 junge Jagdaufseher betroffen. Sie dürfen künftig auch Waffenpässe beantragen. Der Umgang mit Faustfeuerwaffen werde in der Jagdausbildung aber bereits berücksichtigt, sagt der Landesjägermeister.