Stichflamme verletzt Passanten: Wirt verurteilt

Der Wirt eines Lokals in der Salzburger Innenstadt ist Freitag bei einem Prozess wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte 2016 mit einer Stichflamme einen Passanten verletzt.

Der 42-jährige Wirt stetzte am 19. September 2016 vor dem Eingang seines Lokals in einer Jux-Aktion eine Hexenstatue aus Holz in Brand. Als er Schnaps ins Feuer goss, bildete sich eine Stichflamme. Diese hatte bei einem Passanten schwere Brandwunden zur Folge.

Nicht rechtskräftig

Das Opfer ist ein 53-jähriger Deutscher. Er wollte das abendliche Schauspiel fotografieren, als ihn die Flamme am Oberkörper und im Gesicht traf. Er erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grades. Die Holzhexe wurde offenbar deshalb verbrannt, weil sie Unglück bringe. Das Urteil von Strafrichter Günther Nocker beim Landesgericht Salzburg ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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