Freispruch in Steuerhinterziehungs-Prozess

Am Landesgericht ist Donnerstagvormittag ein Bordellbetreiber vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden 1,9 Millionen Euro an Steuer am Staat vorbei geschleust zu haben.

Dies habe der Mann verdeckt über seine Lebensgefährtin getan, lautete der Vorwurf. Die bereits verurteilte Grazerin und der am Donnerstag angeklagte Salzburger waren viele Jahre lang ein Paar. Nach der Trennung folgte dann die Anklage - die Finanzbehörde meldete Abgabenhinterziehung in Höhe von 1,9 Millionen Euro.

Fast zehn Jahre lang sollen von der Geschäftsführung dreier Nachtclubs, darunter einer im Salzburger Flachgau, falsche Umsatzzahlen angegeben worden sein. Die Staatsanwaltschaft machte die Grazerin als Geschäftsführerin dafür verantwortlich. Im Ermittlungsverfahren zeigte diese sich auskunftsfreudig und brachte ihren Ex-Freund ins Spiel. Er sei der eigentliche Kopf der Betriebe und habe im Hintergrund die Fäden gezogen, sagte die Grazerin sinngemäß.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Gericht verurteilte die 55-Jährige schließlich zu bedingter Haft und einer Geldstrafe in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. Dann konzentrierte sich im Verfahren alles auf den Salzburger. Mehrere Zeugen sagten aus, dass der 61-Jährige in den Clubs nur Hausmeistertätigkeiten verrichtet habe.

Auch der zuständige Mitarbeiter der Steuerbehörde gab an, dass er bei Betriebsprüfungen nur mit der 55-Jährigen zu tun gehabt habe. Die Aussagen der verurteilten 55-Jährigen reichten dem Gericht am Donnerstag nicht aus - der Salzburger wurde freigesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Freispruch in Steuerhinterziehungs-Prozess

Am Landesgericht ist am Donnerstag ein Bordellbetreiber vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden. Die Beweise waren dem Gericht nicht ausreichend.