Zweiter Prozess nach Attacke: Mann verurteilt

In einem zweiten Prozess nach einer Attacke in einem Steinbruch ist am Donnerstag ein 46-Jährigen wegen versuchter schwerer Körperverletzung und versuchter Nötigung zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden.

Nachdem der Mann vor zwei Jahren rechtskräftig freigesprochen worden war, wurde das Urteil von einem Richtersenat gekippt. Grund für den Neustart des Verfahrens war ein Zeuge. Dieser hatte eingestanden, er habe zugunsten des Angeklagten falsch ausgesagt.

Im Streit um 100 Euro soll der Mazedonier am 28. November 2014 in einem Steinbruch im Flachgau einen 28-jährigen Österreicher mit einem Messer attackiert haben. Laut Anklage habe er versucht, seinen Kontrahenten mit einem wuchtigen Stich gegen Hals und Kopf zu töten. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Er sagte, er habe den Mann nicht umbringen wollen und nur eine Elektro-Zigarette aus seiner Jackentasche gezogen.

Zeuge sagte in erstem Prozess nicht die Wahrheit

Der Mazedonier wurde beim ersten Geschworenen-Prozess bei Landesgericht Salzburg im März 2015 wegen versuchter Körperverletzung und Nötigung zu drei Monate bedingt verurteilt, vom angelasteten Mordversuch aber freigesprochen. Das Gericht nahm an, dass der Angeklagte aufgrund der Angaben des Entlastungszeugen kein Messer gezückt hatte, sondern dem 28-Jährigen einen Schlag versetzen wollte.

Nach dem Prozess erklärte der Zeuge allerdings, er habe nicht die Wahrheit gesagt. Der Mann wurde deshalb im März 2016 wegen falscher Beweisaussage rechtskräftig verurteilt. Der Staatsanwalt stellte daraufhin einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Mazedonier, dem ein Senat des Landesgerichtes Salzburg im Dezember 2016 auch stattgab.

Jetziger Urteil bereits rechtskräftig

Die Geschworenen haben sich allerdings auch im wieder aufgerollten Prozess gegen die Anklage entschieden, die auf versuchten Mord lautete. Das am Donnerstag ergangene Urteil von 18 Monaten Haft - davon drei unbedingt abzusitzen - ist bereits rechtskräftig. Den unbedingten Haftanteil habe der Beschuldigte bereits durch die Vorhaft verbüßt, erklärte der Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger.