Angebliches PKK-Mitglied: Zweifel an Haftbefehl

Einen „politisch motivierten“ Haftbefehl aus der Türkei haben die Salzburger Behörden jetzt ignoriert: Ein 54-Jähriger war per Interpol wegen angeblicher Mitgliedschaft in der kurdischen Arbeiterpartei PKK gesucht.

Der PKK-Verdacht kam bei einer Kontrolle der Schengenfahnder beim Salzburger Hauptbahnhof Dienstgnachmittag auf. Dort hatten Polizisten einen 54-jährigen türkischen Staatsbürger bei einer Kontrollstelle angehalten. Bei einem Blick in den Computer stellte sich heraus, dass die Türkei den Mann zur Interpol-Fahndung ausgeschrieben hat - wegen angeblicher Mitgliedschaft in der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Diese Organisation wird ja von der Türkei bekämpft und steht auch in der EU auf der Liste der terroristischen Vereinigungen.

Gültiger Asylbescheid aus der Schweiz

Doch warum genau der Mann in die Türkei ausgeliefert werden sollte, war für die Salzburger Staatsanwaltsanschaft nicht ausreichend begründet. Zudem konnte der 54-Jährige einen gültigen Asylbescheid aus der Schweiz vorweisen. Angesichts der aktuellen politischen Lage in der Türkei war die Interpol-Fahndung deshalb für die Salzburger Behörden nicht ausreichend, um den Mann in Auslieferungshaft zu nehmen.

Das österreichische Ministerium gehe in diesem Fall von einem „politisch motivierten“ Haftbefehl aus, dem nicht Folge geleistet wurde, betonte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Nachfrage. Die Polizisten ließen den 54-Jährigen deshalb am Dienstag wieder laufen.