Schüsse nach Streit: Sachbeschädigungs-Strafe

Ein 66-jähriger Pensionist, der in Kaprun (Pinzgau) auf das Auto eines syrischen Nachbarn schoss, wurde am Dienstag wegen Sachbeschädigung verurteilt. Beweise für gezielte Schüsse auf den Syrer sah das Gericht nicht. Der Angeklagte sah sein Verhalten als „Dummheit“.

Der in Kaprun lebende Wiener war wegen des Verdachts der versuchten schweren Körperverletzung und der schweren Sachbeschädigung angeklagt. Am 2. September des Vorjahres war ein lange schwelender Streit des Wieners mit dem syrischen Inhaber eines Lebensmittelgeschäfts unter seiner Wohnung eskaliert.

Schwer betrunken und mit einem Luftdruckgewehr bewaffnet soll der 66-Jährige vom Balkon seiner Wohnung mehrfach in Richtung des 29-jährigen Syrers geschossen haben. Dabei traf und beschädigte der 66-Jährige mehrere Autos, so die Polizei. Die Beamten konnten den rabiaten Wiener damals nicht beruhigen. Erst ein Einsatzkommando der Cobra überwältigte den Mann und nahm in fest. Die Tatwaffe samt spezieller Munition fanden die Polizisten im Schlafzimmer des Mannes, versteckt unter seiner Matratze.

Mit Luftgewehr in Kaprun auf Syrer geschossen

APA

Das durch das Projektil aus dem Luftgewehr des Wieners beschädigte Auto

Ladeninhaber „behauptet, dass ich auf ihn schoss“

Der Angeklagte bestritt bei dem Prozess am Dienstag, dass er jemanden verletzen habe wollen. Wegen des Lärms aus dem Lebensmittelgeschäft habe er aber schon Anzeige erstattet, sagte er. Dafür wolle sich der Geschäftsinhaber jetzt rächen: „Er behauptet, dass ich auf ihn geschossen habe.“ Weil es immer wieder Streit über Lärm gegeben habe, sei sein Ladenschluss von 23.00 auf 21.00 Uhr vorverlegt worden, gab der Syrer bei der Polizei zu Protokoll.

Allerdings räumte der Pensionist bei dem Prozess ein, dass er zu seinem Luftdruckgewehr gegriffen und auf das Auto des Syrers geschossen hatte. Das sei „eine Dummheit“ gewesen, so der Angeklagte. „Ich war aber betrunken, und es war wieder so laut. Da ist es mit mir durchgegangen.“ Auf Menschen würde er niemals schießen.

Kein Beweis für gezielte Schüsse auf 29-Jährigen

Der Richter sprach den 66-Jährigen dann auch vom Vorwurf der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung frei. Es sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar, dass der 66-Jährige tatsächlich auf den Syrer gezielt habe, so das Urteil. Wegen der Sachbeschädigung bekam der Pensionist zwei Monaten Haft auf Bewährung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Zudem muss der Pensionist wegen der zerschossenen Autoscheiben 240 Euro Schadenersatz zahlen. Auch sein Luftdruckgewehr bleibt beschlagnahmt. Es habe keine Zweifel gegeben, dass geschossen wurde, sagte der Richter bei der Begründung des Urteils. Unklar sei aber, in welche Richtung. Die Zeugenaussagen hätten hier ein „unrundes Bild“ ergeben. Zudem sei im Erdreich, wo der Syrer bei der Abgabe der Schüsse stand, kein Projektil gefunden worden.

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Prozess um Schüsse in Kaprun

Am Salzburger Landesgericht musste sich am Dienstag ein Pensionist verantworten, der auf seinen Nachbarn geschossen haben soll.

Spezialmunition kann tiefe Wunden verursachen

Der Pensionist hatte an dem Abend eine spezielle Munition verwendet: Schusstests des Innenministeriums ergaben, dass diese Munition bis zu neun Zentimeter tief in Fleisch eindringen kann. Der 29-jährige Syrer oder andere Personen wurden bei dem Vorfall nicht verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Ermittlungen wegen des Verdachts eines Mordversuchs eingeleitet. Der 66-Jährige war auch dreieinhalb Monate in U-Haft gesessen, wurde später aber von einem Waffengutachten „entlastet“: Die Wahrscheinlichkeit, dass es mit dem verwendeten Luftdruckgewehr zu einer schweren oder tödlichen Verletzung komme, sei deutlich weniger wahrscheinlich als mit einer Feuerwaffe.

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