Pflegekind missbraucht: Sieben Jahre Haft

Am Salzburger Landesgericht ist am Donnerstag ein 55-Jähriger wegen wiederholten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Mann gestand nur ein einmaliges Betasten eines Mädchens.

Vor Gericht gestand der Salzburger, dass er seine damals 13-jährige Nichte, die sein Pflegekind war, betastet hätte - oberhalb der Kleidung. Der Tatzeitraum lag Staatsanwalt Andreas Allex zufolge mehr als 15 Jahre zurück. Zwischen Juni und Oktober 2001 habe der bisher unbescholtene Mann an dem Mädchen wiederholt dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen vorgenommen, wobei es mindestens ein Mal tatsächlich zum Beischlaf gekommen sei.

Opfer erlitt posttraumatische Störung

Außerdem soll er das Pflegekind unter der Bekleidung „an der Brust und am Geschlechtsteil“ berührt haben. Das Opfer erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist - mehr dazu in: Salzburger soll Pflegekind missbraucht haben (salzburg.ORF.at; 14.2.2017).

Der 55-Jährige war damals für die Erziehung des Mädchens verantwortlich. Das Kind war wegen einer Alkoholerkrankung der leiblichen Eltern einer Pflegefamilie zugewiesen worden. Der Angeklagte und seine Frau nahmen das Mädchen auf. Der Salzburger wurde auch wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt. Der Strafrahmen in diesem Fall betrug zwischen fünf und 15 Jahre Haft. Den Vorsitz des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg führte Richterin Anna-Sophia Geisselhofer.