Schneeglöckchen ausgegraben: Mann droht Strafe

Einem Oberndorfer (Flachgau) Hobbygärtner droht eine Geldstrafe, weil er im benachbarten Bayern Schneeglöckchen ausgegraben und in seinem Garten eingepflanzt hat. Das ist nach deutschem Gesetz strafbar.

Vor einer Woche war der Salzburger in der Salzachau im Laufener Ortsteil Mayerhofen (Bayern) unterwegs. Dabei wurde er von Passanten dabei beobachtet, wie er eine größere Menge Schneeglöckchen aus der Erde holte und dann in sein Auto verladen hatte.

Blumen blühten nur ein paar Kilometer weiter

Die Polizei konnte den Mann ausforschen. Ermittlungen ergaben, dass die Blumen nicht weit vom ursprünglichen Standort hinter der Grenze auf der anderen Salzachseite blühten. „Die Schneeglöckchen wurden in dem Garten des Österreichers gefunden“, sagte ein bayerischer Polizist zur APA.

Höhe der Strafe noch nicht bekannt

Der Mann wurde wegen Verstoßes gegen das deutsche Bundesnaturschutzgesetz angezeigt, weil es sich bei den Frühlingsblumen um eine besonders geschützte Pflanzenart handelt. Für den Bußgeldbescheid ist die Naturschutzbehörde des Landratsamtes in Bayern zuständig. Die Höhe der Verwaltungsstrafe, die dem Mann blühen konnte, wurde von der Polizei nicht beziffert.

Auch in Österreich strafbar

Auch im Land Salzburg zählen Schneeglöckchen zu den gänzlich geschützten Pflanzenarten. Sie dürfen nicht vom Standort entfernt werden. Der Pflanzenartenschutz umfasst das Verbot, die unterirdischen Teile zu entnehmen. Es ist jedoch erlaubt, einzelne oberirdische Stücke, einen Handstrauß oder einzelne Zweige der Pflanze vom Standort zu entnehmen.