Landtag beschließt neues Wett-Gesetz

Der Salzburger Landtag hat am Mittwoch das umstrittene Wett-Gesetz festgelegt. Es verschärft den Zugang zu Wett-Lokalen für Jugendliche, soll vor Spielsucht schützen und die Kontrolle durch die Behörde vereinfachen.

Das Salzburger Wettgesetz ist 23 Jahre alt und für die modernen Wettautomaten nicht mehr zeitgemäß. Der Landtagsausschuss beschloss am Mittwoch neue Regeln, um den Zugang zu Wettlokalen zu verschärfen. Wer künftig ein Wettlokal aufmachen will, wird vorab genau überprüft. Zudem werden Kontrollen und Strafen um einiges strenger.

Zugangskarte als Eintritt in die Wettspielwelt

Das neue Salzburger Wett-Gesetz legt fest, wer wetten will, der braucht in Zukunft eine Zugangskarte und diese steht nur Personen ab 18 Jahren zu. „Im Zentrum des neuen Gesetzes steht der Jugendschutz und der Schutz vor Spielsucht. Das haben wir mit vielen Maßnahmen versucht zu untermauern: etwa Spielschutzkonzept, verpflichtende Kundenkarte, Zutrittsverbot für Jugendliche. Wir sind der Überzeugung, das wirkt“, sagte Simon Heilig-Hofbauer, Landtagsabgeordneter (Die Grünen).

SPÖ fordert 300-Meter-Verbotszone

Kritik am neuen Gesetz kam am Mittwoch von der SPÖ, trotz der Zustimmung im Ausschuss. Die Stadt-SPÖ verlangte seit Monaten noch strengere Regeln für das neue Wettgesetz. Unter anderem eine Verbotszone für Wettlokale 300 Meter rund um Schulen und Kindergärten, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Das würde vor allem im Bahnhofsviertel einige Lokale treffen. „Das ist eine Verschärfung, aber nicht scharf genug. Ich sehe es als sehr mutlos von den Regierungsparteien schwarz und grün. Sie sind leider nicht dem Antrag der SPÖ gefolgt eine Abstandsregelung festzusetzen. Wir haben in Salzburg eindeutig zu viele Wettbüros und wir brauchen den Schutz der Kinder“, sagte Anja Hagenauer, Vizebürgermeisterin der Stadt Salzburg (SPÖ).

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Neues Wett-Gesetz für Salzburg
Der Salzburger Landtag hat am Mittwoch das umstrittene Wett-Gesetz auf den Weg gebracht. Es verschärft unter anderem den Zugang für Jugendliche und soll vor Spielsucht schützen.

Wäre eine Bannmeile verfassungswidrig?

Eine solch angedachte Bannmeile könnte laut Juristen und Regierungsparteien verfassungswidrig sein. „Das Problem ist, das hält ziemlich sicher nicht vor dem Verfassungsgerichtshof. Es gibt ein aktuelles Erkenntnis aus dem Dezember 2016, wo Teile des Wiener Wett-Gesetzes genau deswegen aufgehoben worden sind. Das ist eine unzulässige Einschränkung der Erwerbsfreiheit, ob einem das gefällt oder nicht“, konterte Heilig-Hofbauer (Die Grünen).

Laut Landesligist Paul Sieberer hätte eine Abstandsregelung keinen Mehrwert für den Jugendschutz. „Es gibt schon ein Betretungsverbot - Kinder und Jugendliche dürfen keine Wetten machen. Es bringt nicht mehr für das öffentliche Interesse, wenn ein Abstand zwingend vorgeschrieben ist, daher wäre ein solcher unverhältnismäßig,“ sagte Landesligist Paul Sieberer.

Auf die Frage, ob eine Bannmeile und dadurch das Motto „aus den Augen, aus dem Sinn“ für den Schutz der Kinder und Jugendlichen nicht wirken könnte, sagte Sieberer: „Die Kritik gibt es natürlich, aber es hat auch im Landtag niemand schlüssig sagen können, was das jetzt mehr an Jugendschutz bringt, wenn ein Wettlokal nur in einem bestimmten Abstand zu Kinder-Einrichtungen situiert sein darf - im Verhältnis zu dem, was wir ohnehin im Gesetz haben, nämlich dass Kinder nicht in solche Lokale dürfen und auch nicht wetten dürfen.“

Das neue Wettgesetz wurde am Mittwoch ohne Verbotszone beschlossen.