Salzburger soll Pflegekind missbraucht haben

Beim Landesgericht Salzburg musste sich am Dienstag ein Salzburger wegen schweren sexuellen Missbrauchs verantworten. Er soll an seiner Nichte wiederholt beischlafähnliche Handlungen vorgenommen haben. Der Prozess wurde vertagt.

Zwischen Juni und Oktober 2001 soll der 55-Jährige an seinem damals 13-jährigen Pflegekind wiederholt mit dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen verübt haben. Mindestens einmal soll es laut Anklage tatsächlich zum Beischlaf gekommen sein. Das Mädchen war zum Tatzeitpunkt Pflegekind ihres Onkels, weil sie wegen einer Alkoholerkrankung ihrer leiblichen Eltern einer Pflegefamilie zugewiesen wurde.

Angeklagter gesteht nur Betasten

Der Angeklagte wies die Vorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs von sich. Er gestand beim Prozess am Dienstag ein einmaliges Betasten der Geschlechtsteile seiner Nichte oberhalb der Kleidung. Der Staatsanwalt warf dem 55-Jährigen neben schwerem sexuellen Missbrauch von Unmündigen auch den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor, weil der Mann zum Tatzeitpunkt das Sorgerecht der Nichte über hatte.

Das Opfer erlitt durch den Missbrauch laut Anklage eine posttraumatische Belastungsstörung. Laut Verteidiger des Angeklagten gehe diese Belastungsstörung aber weit in die Kindheit des Opfers zurück. Die Rechtsvertreterin der mittlerweile erwachsenen Frau forderte am Dienstag 20.000 Euro Schadensersatz. Ein Urteil wurde am Dienstag nicht gesprochen, der Prozess wurde vertagt, um noch mehr Zeugen zu befragen.