Kranker wegen Cannabis-Nutzung verurteilt

Der Obmann des Salzburger „Cannabis Social Club“ ist am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der chronisch Kranke soll Cannabis gezüchtet, konsumiert und weitergegeben haben. Der Mann sagte, dass er es gegen Schmerzen brauche.

Zwei Monate Haft auf Bewährung - das war das Urteil in dem fortgesetzten Prozess am Mittwoch gegen den 57-jährigen aus Henndorf (Flachgau). Er habe gegen Paragraph 27 des Suchtmittelgesetzes verstoßen, entschied das Gericht. Der Pensionist soll seit 2012 immer wieder ca. 100 Hanfpflanzen zum Eigengebrauch angebaut haben. Zuletzt soll der Pensionist und Gründer des Hanfvereins auch anderen Schmerzpatienten Blüten und selbst hergestellte Öle weitergegeben haben.

Der Verurteilte kündigte eine Berufung gegen diesen Richterspruch an. Seine Tätigkeit in dem „Cannabis Social Club“ will er ebenfalls weiterführen.

„Auch Morphium half mir nicht, dafür Hanf“

Der 57-Jährige kämpft seit Jahren dafür, dass Schwerkranke auch in Österreich Cannabis auf Rezept erhalten können - so wie seit Kurzem in Deutschland. Seit einem Arbeitsunfall leide er unter schweren chronischen Schmerzen, sagte der Mann bei dem Prozess. Offiziell zugelassene Medikamente - darunter auch Morphium - hätten bei ihm nicht angeschlagen. Deshalb habe ihm der Arzt die Nutzung von Marihuana empfohlen, schilderte der 57-Jährige.

Er bekam dann auch ein Rezept für ein Medikament, das THC enthält. Die Kosten dafür waren dem Pensionisten allerdings zu hoch. Deshalb beschloss er vor fast zehn Jahren, den Hanf selbst anzubauen. Er brühte das Kraut zu einem Tee auf. Seither seien die Schmerzen im Sprunggelenk und auch die Depressionen wesentlich weniger geworden, sagte der Mann.

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Marihuana gegen Schmerzen: Urteil

Ein Pensionist ist zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er ist Schmerzpatient und sagt, nur Marihuana lindere sein Leiden.

Seit Jahren im Visier der Polizei

Dafür bekommt der 57-Jährige nun schon seit Jahren regelmäßig Besuch von der Polizei. Bei jeder Hausdurchsuchung werden seine Pflanzen und seine Geräte zur Zucht sichergestellt und konfisziert. Aufhalten ließ sich der ehemalige Lkw-Fahrer dadurch aber nicht.

Der Prozess gegen ihn war zuletzt Ende 2015 vertagt worden, weil noch ein Gutachten eingeholt werden sollte, ob der Angeklagte tatsächlich morphiumresistent ist. Auszüge aus diesem Gutachten veröffentliche der Obmann des Salzburger „Cannabis Social Club“ auf der Facebook-Seite des Vereins im Internet.

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