Wohnbauförderung: Viele Anträge am ersten Tag

Seit Montag können Häuslbauer und Wohnungskäufer wieder beim Land Salzburg Wohnbauförderung beantragen - ausschließlich per Internet. Die Anzahl der Anträge pro Quartal ist begrenzt. Dementsprechend groß war das Interesse

Nach der Aufregung im vergangenen Sommer, als dem Land Salzburg die Mittel für die Förderung von privaten Wohnungskäufen und Hausbauten ausgingen, nahm das Land monatelang keine neuen Anträge von Häuslbauern oder Wohnungskäufern mehr an und stellte das Fördersystem um - mehr dazu in Wohnbauförderung: Neue Richtlinien fixiert (salzburg.ORF.at; 26.7.2016).

Ab Montag, 9.00 Uhr, konnten die Häuslbauer online wieder Anträge für bis zu 35.000 Euro Einmalzuschuss stellen. Dafür mussten die Unterlagen für das Wunschhaus beisammen sein: Energieausweis, Einreichbescheid, und vieles mehr. Alle Dokumente mussten digital vorliegen und auf der Landes-Webseite hochgeladen werden.

Häuslbauer: 78 von 100 Anträge nach einem Tag

Im ersten Quartal des Jahres 2017 lässt die Wohnbauabteilung des Landes jetzt nur noch 300 Anträge zu - 100 für Ein- oder Zweifamilienhäuser, 200 für Wohnungskäufer. Nur die Schnellsten kommen gleich zum Zug. Und: „Erwartungsgemäß haben sich sehr viele Menschen für diese neue Wohnbauförderung interessiert“, sagte Wohnbaulandesrat Hans Mayr (SBG) am Montag. Bis zum Abend wurden 78 fertige Anträge für die Errichtungsförderung eingereicht. In der Wohnungskaufförderung waren es ebenfalls 78 fertige Anträge.

Einfamilienhaus im Rohbau auf Baustelle

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Im ersten Quartal werden nur 100 Anträge für die Förderung von Ein- und Zweifamilienhäusern angenommen - 78 kamen am 2. Jänner

Damit war das Limit bei den Häuslbauern nach nur einem Tag beinahe ausgeschöpft. Doch das sei kein Problem, zeigte sich Mayr überzeugt: „Wer wirklich fertig ist, wer die Baubewilligung hat, der hat jetzt in den ersten drei Stunden eingereicht. Und wenn jetzt noch irgendwo eine Unterlage fehlt, dann hat man 21 Tage Zeit, um diese hochzuladen und nachzureichen. Ich glaube, dass der große Run jetzt vorbei sein wird und dass einfach jene Menschen einreichen werden, die noch irgendein Dokument benötigen, das sie derzeit noch nicht zur Verfügung haben. “

SPÖ: „Gar kein sozialpolitischer Anspruch“

Wer im ersten Quartal zu spät kommt, hat erst ab 3. April wieder die nächste Gelegenheit, einen Antrag zu stellen. Dann werden aber an Häuslbauer und Wohnungskäufer nur insgesamt 150 Förderungen vergeben. Das entspricht exakt der Hälfte des ersten Quartals. Wer dennoch bauen will und eine Förderung bekommen möchte, darf in der Zwischenzeit nur den Keller errichten.

SPÖ-Klubobmann Walter Steidl kritisierte am Montag diese Regelung: „Damit kann niemand zufrieden sein. Das ist ein ganz niedriger oder gar kein sozialpolitischer Anspruch. Ich würde sagen, dass hier eine ‚Glückskekspolitik‘ betrieben wird. Weil diejenigen, die vielleicht zu einer Förderung kommen wollen, müssen sehr rasch reagieren. Und diejenigen, die’s eigentlich brauchen würden, werden nicht berücksichtigt.“

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Ansturm auf neue Wohnbauförderung

Seit 2. Jänner können Häuslbauer und Wohnungskäufer wieder Anträge auf Wohnbauförderung stellen. Der Ansturm war groß.

Grüne verteidigen „First come - first serve“

Angesichts dieser Regeln würde sich so mancher Förderungswerber mehr Planungssicherheit wünschen. Doch das sei nicht möglich, sagte einer der Regierungspartner im Landtag, der grüne Wohnbausprecher Josef Scheinast: „Das Prinzip ‚First come - first serve‘ ist das sogenannte Windhundprinzip. Aber was ist die Alternative? Es ist sehr schwierig, sich ein Szenario vorzustellen, in dem man sagt: Jeder hat seine Planungssicherheit und gleichzeitig halten wir die budgetären Rahmenbedingungen ein. Wir wissen ja nicht, wie viele Leute bauen wollen.“

Onlineantrag für Wohnbauförderung des Landes Salzburg

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Der Antrag kann nur noch online gestellt werden

Einkommensgrenzen eingezogen

Im Jahr 2015 wurden im Bundesland Salzburg rund 800 Einfamilienhäuser gebaut. Mit 200 Förderungen gibt es heuer also Geld nur für etwa jeden Vierten. Zudem gibt es Einkommensgrenzen: Ehepaare sind zum Beispiel nur förderungswürdig, wenn sie gemeinsam höchstens 55.000 Euro Netto im Jahr verdienen.

„Jetzt hat die Regierung angekündigt, sie will ihren Sündenfall, dass auch Millionäre gefördert werden, korrigieren“, sagte dazu SPÖ-Obmann Steidl. „Und diese Korrektur ist wieder keine Korrektur für diejenigen, die’s tatsächlich brauchen würden. Ich glaube, es wäre vernünftiger, eine Reihung zu machen: Diejenigen, die die geringsten Einkommen haben, brauchen die beste und größte Förderung.“

Landesrat verteidigt Regelung

Für die SPÖ-Kritik hatte Wohnbaulandesrat Mayr am Montag wenig Verständnis: „Früher (unter SPÖ-Federführung - Anm.) ist mit den Wohnbaugeldern spekuliert worden, wo sehr viel Geld verspekuliert wurde. Wir setzen das Geld für die Errichtung neuer Wohnungen ein - sei es im Mietbereich, sei es im Eigentum. Es hat nie eine andere Regelung im Eigentumsbereich gegeben. Wie soll ich’s denn anders machen?“

Zudem spiele auch der Zeitfaktor eine Rolle, so Mayr: „Wenn ich jetzt zum Beispiel eine Reihung durchführen sollte, wer die Förderung bekommt - zum Beispiel nach geringstem Einkommen -, dann müssten die Häuslbauer und die Wohnungskäufer ein bis zwei Jahre warten, bis sie eine Förderungsentscheidung bekommen. Bei uns erhalten die Menschen binnen zwei bis drei Wochen diese Entscheidung und können mit ihrem Wohnungskauf oder Hausbau beginnen.“

Kleine Panne im Online-Antragssystem

Übrigens: Beim Onlineantrag sorgte am Montag noch die Eingabe der IBAN-Kontonummer für Verwirrung: Anstatt der üblichen 20 Stellen waren beim Antrag 22 gefragt. Das sei ein Fehler im System, hieß es aus der Wohnbauabteilung. Dort betreute man hilfesuchende Antragsteller am Montag telefonisch. Wartezeiten von zehn bis 15 Minuten waren dabei aber keine Seltenheit.

Im Jahr 2017 will das Land Salzburg insgesamt 600 Förderansuchen für Kauf und Errichtung von Privatwohnungen oder Einfamilienhäusern positiv beantworten. Das sind schätzungsweise etwa halb so viele wie 2016. Die Zahl der Anträge für die Sanierungsförderung sind jetzt auf 3.500 im Jahr begrenzt.

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