Mehr Anzeigen gegen mutmaßliche Nazis

Nationalsozialistische Wiederbetätigung wird offenbar immer populärer. Die Zahl der Anzeigen nach dem Verbotsgesetz ist seit 2014 um knapp 20 Prozent gestiegen. Es geht oft um Schmierereien, die Behörden und Justiz auf Trab halten.

51 Anzeigen vor zwei Jahren, 60 im vergangenen Jahr und heuer schon 55 in den ersten acht Monaten – dieser Anstieg bei den Anzeigen in Salzburg ist in der Statistik des Justizministeriums deutlich abzulesen. Bundesweit ist der Trend ähnlich.

Justiz forciert akribische Ermittlungen

Die Salzburger Polizei gehe solchen Straftaten besonders akribisch nach, sagt Robert Holzleitner von der Staatsanwaltschaft Salzburg. Und die meisten Delikte und Verdachtsmomente betreffen ein gewisses Verhalten: „Das geht über Heil-Hitler-Rufe vor mehreren Personen bis zu einschlägigen Schmieraktionen, bei denen der Nationalsozialismus propagiert wird.“

Immer wieder Ausreden vor Gericht?

Vor Gericht nennen Beschuldigte dann als Motiv oft den Alkoholeinfluss. Oder sie reden über eine „Kurzschlusshandlung“, bei der sie „nicht nachgedacht“ hätten.

Dabei ist nationalsozialistische Wiederbetätigung kein Kavaliersdelikt. Die Strafandrohung beträgt maximal zehn Jahre Haft. In Salzburg waren die Strafen im heurigen Jahr 2016 weit gestreut. Eine Frau wurde zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt, weil sie in Facebook die Gaskammern der Nazis in Abrede gestellt hat. Fünf Jahre ohne Bewährung hat dagegen ein Nazi bekommen, der 53 Zerstörungen begangen hat.